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Verbraucherzentrale warnt vor „Verwaltung Inkasso GmbH“ – kein Geld überweisen

geralt (CC0), Pixabay

Die „Verwaltung Inkasso GmbH“ mit der Anschrift Ratteyer Damm 1, 17349 Schönbeck, und der Internetseite verwaltunginkasso.org wird von der Verbraucherzentrale auf ihrer Schwarzen Liste betrügerischer Inkassoschreiben geführt. In diesem Zusammenhang werden auch die Namen „Dr. RA Pedro Joost“ und „RA Walter Krause“ genannt.

Wer ein entsprechendes Schreiben erhält, sollte deshalb keine Zahlung leisten und keine Einzugsermächtigung erteilen. Die Verbraucherzentrale Brandenburg veröffentlicht ihre Schwarzliste ausdrücklich mit dem Hinweis, auf die dort aufgeführten Konten kein Geld zu überweisen.

Gerade bei angeblichen Inkassoforderungen versuchen Betrüger häufig, durch professionell wirkende Firmennamen, anwaltliche Titel und kurze Zahlungsfristen Seriosität vorzutäuschen. Empfänger sollten sich davon nicht unter Druck setzen lassen. Entscheidend ist zunächst, ob überhaupt eine ursprüngliche Forderung existiert und ob ein entsprechender Vertrag tatsächlich abgeschlossen wurde.

Bei einem Schreiben der genannten „Verwaltung Inkasso GmbH“ sollten Betroffene daher weder persönliche Daten über verwaltunginkasso.org übermitteln noch Kontakt- oder Zahlungsaufforderungen ungeprüft folgen. Die Verbraucherzentrale führt genau diese Kombination aus Firmenbezeichnung, Anschrift, genannten Rechtsanwälten und Domain auf ihrer Warnliste.

Wer bereits bezahlt hat, sollte Zahlungsbelege sichern und möglichst schnell prüfen lassen, welche weiteren Schritte sinnvoll sind. Ist noch kein Geld geflossen, empfiehlt es sich, das Schreiben aufzubewahren und die darin genannte Forderung unabhängig zu überprüfen. Die Verbraucherzentralen bieten hierfür unter anderem einen Inkasso-Check an.

Auch Drohungen mit Gerichtsvollzieher, Pfändung oder anderen Vollstreckungsmaßnahmen sollten nicht automatisch zu einer Zahlung führen. Ein gewöhnliches Inkassoschreiben allein ermöglicht noch keine Zwangsvollstreckung. Dafür ist grundsätzlich ein entsprechender Vollstreckungstitel erforderlich. Die Verbraucherzentrale weist ausdrücklich darauf hin, dass unseriöse Forderungen häufig gerade mit solchen Drohkulissen arbeiten.

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