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Bundesregierung will „begleitetes Trinken“ ab 14 Jahren abschaffen

geralt (CC0), Pixabay

Jugendliche im Alter von 14 und 15 Jahren sollen künftig auch in Begleitung ihrer Eltern in Gaststätten und anderen öffentlichen Bereichen keinen Alkohol mehr trinken dürfen. Die Bundesregierung hat am 12. August 2026 einen entsprechenden Gesetzentwurf beschlossen. Ziel ist ein stärkerer Schutz von Kindern und Jugendlichen vor den gesundheitlichen und sozialen Folgen von Alkohol.

Bislang enthält das Jugendschutzgesetz eine Ausnahme. Grundsätzlich dürfen Bier, Wein, Sekt und vergleichbare Getränke nicht an Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren abgegeben werden. Sind 14- oder 15-Jährige jedoch in Begleitung einer sorgeberechtigten Person – in der Regel eines Elternteils –, dürfen sie diese alkoholischen Getränke in der Öffentlichkeit trinken.

Diese Sonderregelung soll nun gestrichen werden. Damit würde für Bier, Wein und Sekt künftig grundsätzlich eine Altersgrenze von 16 Jahren gelten – unabhängig davon, ob die Eltern dabei sind oder dem Alkoholkonsum zustimmen.

Warum will die Bundesregierung die Regel ändern?

Die Bundesregierung begründet den Schritt vor allem mit dem Gesundheitsschutz. Die bisherige Ausnahme schwäche den Schutz junger Menschen vor den erheblichen gesundheitlichen und sozialen Folgen des Alkoholkonsums. Außerdem stehe das begleitete Trinken ab 14 Jahren nach Auffassung der Regierung im Widerspruch zu einer wirksamen Suchtprävention.

Die bisherige Regel vermittelt letztlich, dass Alkoholkonsum bereits mit 14 Jahren akzeptabel sein kann, sofern ein Elternteil zustimmt. Genau dieses Signal will die Bundesregierung nicht mehr aussenden.

Was würde sich für Jugendliche konkret ändern?

Wird die Änderung Gesetz, dürften 14- und 15-Jährige beispielsweise in Restaurants, Gaststätten, Biergärten oder anderen öffentlich zugänglichen Einrichtungen auch gemeinsam mit ihren Eltern kein Bier, keinen Wein und keinen Sekt mehr trinken.

Auch Eltern könnten die gesetzliche Altersgrenze dort nicht mehr durch ihre Zustimmung außer Kraft setzen.

Für Jugendliche ab 16 Jahren würde sich bei Bier, Wein und Sekt dagegen grundsätzlich nichts ändern. Sie dürfen diese Getränke bereits ohne Begleitung ihrer Eltern erwerben und konsumieren. Für Spirituosen und andere branntweinhaltige Getränke gilt weiterhin die Altersgrenze von 18 Jahren.

Bedeutet das auch ein Alkoholverbot zu Hause?

Nein. Die geplante Änderung betrifft die Regelungen des Jugendschutzgesetzes über die Abgabe und den Konsum von Alkohol in der Öffentlichkeit.

Das bedeutet beispielsweise: Ein 15-Jähriger dürfte künftig im Restaurant auch dann kein Glas Bier trinken, wenn Vater oder Mutter daneben sitzen und ausdrücklich zustimmen. Die im Jugendschutzgesetz geregelte Ausnahme dafür würde entfallen.

Daraus folgt jedoch kein allgemeines gesetzliches Alkoholverbot innerhalb der privaten Wohnung der Familie. Die jetzt beschlossene Änderung zielt auf die bisherige Ausnahme für den öffentlichen Bereich.

Ab wann gilt die neue Altersgrenze?

Noch gilt die bisherige Regelung. Der Kabinettsbeschluss bedeutet nicht, dass das begleitete Trinken ab 14 Jahren bereits seit dem 12. August verboten ist.

Die Änderung ist Teil eines größeren Gesetzentwurfs zur Reform der Kinder- und Jugendhilfe. Nach dem Beschluss der Bundesregierung muss sich zunächst der Bundestag damit befassen. Erst nach Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens und Inkrafttreten der Änderung entfällt die bisherige Ausnahme.

Bis dahin bleibt es dabei: 14- und 15-Jährige dürfen Bier, Wein und Sekt in der Öffentlichkeit weiterhin konsumieren, wenn sie von einer sorgeberechtigten Person begleitet werden.

Sollte der Bundestag den Entwurf wie vorgesehen verabschieden, wäre damit eine seit vielen Jahren bestehende Besonderheit des deutschen Jugendschutzrechts Geschichte: Eltern könnten ihren 14- oder 15-jährigen Kindern in der Öffentlichkeit den Alkoholkonsum nicht mehr erlauben.

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