Im bereits seit mehreren Jahren laufenden Insolvenzverfahren über das Vermögen der immoprojekt mannheim Grundstücks GmbH & Co. KG mit Sitz in Mannheim ist eine weitere gerichtliche Entscheidung ergangen. Das Amtsgericht Mannheim hat die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Andreas Hendriock für die Durchführung einer Nachtragsverteilung festgesetzt. Das Insolvenzverfahren wird unter dem Aktenzeichen 2 IN 2159/17 geführt.
Die immoprojekt mannheim Grundstücks GmbH & Co. KG hat ihre Geschäftsanschrift in der Nietzschestraße 21 in 68165 Mannheim und ist beim Amtsgericht Mannheim unter der Handelsregisternummer HRA 704262 eingetragen. Vertreten wird die Gesellschaft durch ihre Gesellschafterin Immoprojekt Mannheim Management GmbH, die wiederum durch den Geschäftsführer Yusuf Damar vertreten wird.
Bei der Gesellschaft handelt es sich nach ihrem eingetragenen Unternehmensgegenstand um ein Unternehmen aus der Immobilienwirtschaft. Gegenstand des Unternehmens ist der An und Verkauf von Immobilien. Das Geschäftsmodell ist damit unmittelbar auf Immobilientransaktionen und die wirtschaftliche Verwertung von Grundstücken beziehungsweise Immobilien ausgerichtet.
Die nun veröffentlichte Entscheidung des Amtsgerichts Mannheim betrifft ausdrücklich keine neue Insolvenz und auch keine erneute Eröffnung eines Insolvenzverfahrens. Das zugrunde liegende Verfahren stammt bereits aus dem Jahr 2017. Bei der aktuellen Bekanntmachung geht es vielmehr um eine Nachtragsverteilung innerhalb dieses langjährigen Insolvenzverfahrens.
Eine Nachtragsverteilung kommt insbesondere dann in Betracht, wenn nachträglich noch Vermögenswerte oder Geldbeträge für die Insolvenzmasse verfügbar werden, die zuvor nicht verteilt werden konnten oder erst später realisiert wurden. Diese Vermögenswerte können dann noch nach den insolvenzrechtlichen Vorschriften berücksichtigt und verteilt werden.
Im Fall der immoprojekt mannheim Grundstücks GmbH & Co. KG belief sich der Wert der nachträglich verteilten Insolvenzmasse auf 5.875,05 Euro. Für die Durchführung dieser Nachtragsverteilung steht dem Insolvenzverwalter eine gesonderte Vergütung zu.
Rechtsanwalt Andreas Hendriock hatte am 6. Mai 2026 die Festsetzung seiner Vergütung und seiner Auslagen einschließlich der darauf entfallenden Umsatzsteuer beantragt. Das Amtsgericht Mannheim hat diesem Antrag entsprechend die Vergütung sowie die erstattungsfähigen Auslagen festgesetzt.
Die genaue Höhe der festgesetzten Vergütung und Auslagen wird in der öffentlichen Bekanntmachung nicht genannt. Das Insolvenzrecht sieht vor, dass diese Beträge nicht veröffentlicht werden. Der vollständige Beschluss sowie die zugrunde liegenden Antragsunterlagen können von den Verfahrensbeteiligten bei der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Das Gericht gestattete dem Insolvenzverwalter zudem, den festgesetzten Gesamtbetrag aus der Insolvenzmasse zu entnehmen. Auf die Vergütung und die erstattungsfähigen Auslagen wurde die gesetzliche Umsatzsteuer in Höhe von 19 Prozent berücksichtigt.
Die aktuelle Entscheidung zeigt, dass auch ein bereits lange laufendes Insolvenzverfahren Jahre später noch weitere Abwicklungsschritte erforderlich machen kann. Insbesondere bei Immobiliengesellschaften können sich im Verlauf eines Verfahrens noch Vermögenswerte, Forderungen oder andere Positionen ergeben, die nachträglich der Insolvenzmasse zufließen. Ob dies im konkreten Fall der Grund für die zusätzliche Masse von 5.875,05 Euro war, geht aus dem veröffentlichten Beschluss allerdings nicht hervor.
Für die immoprojekt mannheim Grundstücks GmbH & Co. KG, deren Unternehmensgegenstand im An und Verkauf von Immobilien besteht, handelt es sich damit um einen weiteren Abwicklungsschritt innerhalb des bereits bestehenden Insolvenzverfahrens. Die Entscheidung des Amtsgerichts Mannheim erging am 11. Mai 2026 unter dem Aktenzeichen 2 IN 2159/17.