Die Affäre um riskante Immobilieninvestitionen gesetzlicher Krankenkassen weitet sich weiter aus. Neue Recherchen von NDR, WDR und Süddeutscher Zeitung zeigen, dass weitere Millionenbeträge in umstrittenen Verius-Immobilienfonds verloren gegangen sind. Nach aktuellem Stand summieren sich die bekannten Verluste von Krankenkassen und Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) inzwischen auf rund 220 Millionen Euro. Insider aus Finanzkreisen gehen sogar davon aus, dass insgesamt 28 Krankenkassen und KVen mehr als 500 Millionen Euro in die Fonds investiert haben könnten.
Besonders betroffen ist die Kassenärztliche Vereinigung Westfalen-Lippe (KVWL), die nach den Recherchen rund 40 Millionen Euro in die Verius-Fonds investierte. Hinzu kommen 5,5 Millionen Euro der AOK Bremen, die ebenfalls verloren gegangen sein sollen. Beide Einrichtungen haben inzwischen neue Vorstände eingesetzt und externe Anwaltskanzleien beauftragt. Diese sollen prüfen, wie es zu den Fehlinvestitionen kommen konnte und ob Verantwortliche haftbar gemacht werden können.
Mehrere Krankenkassen und KVen haben bereits den Klageweg eingeschlagen. Sie werfen den beteiligten Finanzunternehmen vor, die Fonds als besonders sichere Geldanlage dargestellt zu haben. Nach Angaben der Kläger seien in persönlichen Gesprächen, Telefonkonferenzen und Unterlagen Aussagen getroffen worden, wonach die Investments den gesetzlichen Anlagevorschriften entsprächen und Verluste praktisch ausgeschlossen seien. Die beklagte Fondsgesellschaft weist diese Vorwürfe zurück und verweist darauf, dass sämtliche Risiken in den Verkaufsprospekten ausführlich beschrieben worden seien.
Gerade diese Risikohinweise rücken nun in den Mittelpunkt der Diskussion. Im Verkaufsprospekt werden insgesamt 27 Risiken aufgeführt. Darunter befinden sich mehrere Risiken, die ausdrücklich als hoch eingestuft werden und sogar zum vollständigen Verlust des eingesetzten Kapitals führen können. Nach Ansicht des Finanzexperten Stefan Loipfinger hätten Krankenkassen angesichts dieser Warnhinweise niemals investieren dürfen. Besonders kritisch bewertet er Zinssätze zwischen 15 und 18,5 Prozent, mit denen Bauträger die Gelder der Fonds verzinsen mussten – ein deutliches Indiz für ein außergewöhnlich hohes Ausfallrisiko.
Brisant ist zudem, dass offenbar gezielt mit Gutachten renommierter Wirtschaftsprüfungs- und Steuerkanzleien geworben wurde. So stützte sich die AOK Bremen nach eigenen Angaben auf ein Gutachten von KPMG, das die Fonds grundsätzlich als mit den gesetzlichen Vorgaben vereinbar einstufte. Auch andere Krankenkassen erhielten entsprechende Schreiben, in denen die grundsätzliche Erwerbbarkeit der Fonds bestätigt wurde. Gleichzeitig betonten die Gutachter jedoch, dass die wirtschaftliche Bewertung und das Anlagerisiko von den Investoren eigenverantwortlich zu prüfen seien.
Nicht alle Krankenkassen ließen sich davon überzeugen. Die IKK Classic entschied sich trotz entsprechender Gutachten gegen eine Investition und hielt an ihrer kritischen Bewertung der Fonds fest.
Ob die Krankenkassen unangemessen hohe Risiken eingegangen sind oder durch fehlerhafte Informationen zum Investment veranlasst wurden, wird nun voraussichtlich die Justiz klären müssen. Ein erster Verhandlungstermin vor dem Landgericht Frankfurt ist bereits für Dezember angesetzt.