Die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht (FINMA) hat InfinityMaxEdge sowie die Website infinitymaxedge.net in ihre Warnliste aufgenommen. Nach Angaben der Aufsichtsbehörde besteht der Verdacht, dass der Anbieter möglicherweise ohne die erforderliche Bewilligung Finanzmarktaktivitäten ausübt. Zudem ist das Unternehmen nicht im Schweizer Handelsregister eingetragen.
Kein Handelsregistereintrag trotz Schweizer Adresse
Als Anschrift wird Place du Traité-de-Turin 9, 1226 Thônex angegeben. Nach den veröffentlichten Informationen der FINMA verfügt InfinityMaxEdge jedoch über keinen Eintrag im Schweizer Handelsregister. Ein fehlender Registereintrag ist ein wichtiges Warnsignal, da seriöse Finanzunternehmen in der Schweiz in der Regel eindeutig identifizierbar sind.
Website auf der FINMA-Warnliste
Die Internetseite www.infinitymaxedge.net wurde gemeinsam mit der Unternehmensbezeichnung in die Warnliste der FINMA aufgenommen. Die Aufnahme bedeutet, dass die Aufsichtsbehörde Anhaltspunkte für möglicherweise bewilligungspflichtige Finanzmarktaktivitäten ohne die erforderliche Zulassung sieht oder ein erhebliches Risiko für Anleger erkannt hat. Eine Aufnahme in die Warnliste stellt jedoch keine rechtskräftige Feststellung eines Gesetzesverstoßes dar.
Anleger sollten besonders vorsichtig sein
Die FINMA empfiehlt Verbraucherinnen und Verbrauchern, sich vor einer Geldanlage umfassend über den Anbieter zu informieren. Besondere Vorsicht ist geboten, wenn:
- kein Handelsregistereintrag vorhanden ist,
- unvollständige oder schwer überprüfbare Unternehmensangaben gemacht werden,
- Finanzdienstleistungen ausschließlich über eine Internetseite angeboten werden,
- oder hohe Renditen bei angeblich geringem Risiko versprochen werden.
Vor einer Investition sollte stets geprüft werden, ob ein Anbieter über die erforderliche aufsichtsrechtliche Bewilligung verfügt.
Fazit
Mit der Aufnahme von InfinityMaxEdge und der Website infinitymaxedge.net in ihre Warnliste macht die FINMA auf einen Anbieter aufmerksam, der nicht im Schweizer Handelsregister eingetragen ist und möglicherweise ohne die erforderliche Bewilligung tätig ist. Anleger sollten entsprechende Angebote sorgfältig prüfen und die Zulassung eines Finanzdienstleisters vor einer Investition anhand der offiziellen Register der zuständigen Aufsichtsbehörden kontrollieren.
