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BaFin warnt vor „Klingenstein Group“: Illegale Finanzangebote und fingierte SEC-Registrierung entdeckt

Hans (CC0), Pixabay

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) warnt eindringlich vor den Internetseiten „klingensteingroups.com“ und dem zugehörigen Login-Portal „klingensteingroups.pro“. Nach Erkenntnissen der Finanzaufsicht bieten die Betreiber ohne die erforderliche Erlaubnis Finanz- und Wertpapierdienstleistungen in Deutschland an. Besonders brisant: Die Verantwortlichen sollen mit einer frei erfundenen Registrierung und angeblichen Lizenzen internationaler Aufsichtsbehörden werben, um Anleger zu täuschen.

Die BaFin hat eine neue Warnung vor mutmaßlich betrügerischen Finanzangeboten veröffentlicht. Betroffen sind die Websites klingensteingroups.com sowie der Login-Bereich klingensteingroups.pro, die nach Angaben der Finanzaufsicht demselben Betreiberkreis zugeordnet werden.

Nach den bisherigen Erkenntnissen bieten die unbekannten Betreiber dort Finanz- und Wertpapierdienstleistungen ohne die gesetzlich erforderliche Erlaubnis an. Eine Zulassung der BaFin liegt nicht vor. Damit dürfen entsprechende Dienstleistungen in Deutschland nicht angeboten oder erbracht werden.

Angeblicher Firmensitz in London

Auf den Internetseiten geben die Betreiber als Unternehmenssitz eine Adresse in London an. Zudem werben sie damit, durch verschiedene internationale Finanzaufsichtsbehörden lizenziert und reguliert zu sein.

Nach Angaben der BaFin sind diese Behauptungen jedoch unzutreffend. Die Betreiber verfügen über keine entsprechenden Zulassungen und unterliegen nicht der Aufsicht der deutschen Finanzaufsichtsbehörde.

Fingierte SEC-Registrierung soll Seriosität vortäuschen

Besonders kritisch bewertet die BaFin den Verweis auf eine angebliche behördliche Registrierung in den Vereinigten Staaten. Die Betreiber beziehen sich auf die Internetseite eu.entity-verification.com, die den Eindruck eines offiziellen Registers der US-Börsenaufsicht SEC (U.S. Securities and Exchange Commission) vermitteln soll.

Nach den Erkenntnissen der BaFin handelt es sich hierbei jedoch nicht um ein offizielles Register der SEC, sondern um eine fingierte Internetseite. Sämtliche dort dargestellten Registrierungen und Angaben seien frei erfunden und dienten offenbar ausschließlich dazu, Anlegern eine staatliche Legitimation vorzutäuschen.

Login-Portal gehört zum selben Betreiberkreis

Wer auf der Internetseite klingensteingroups.com ein Handelskonto eröffnet, gelangt für den Zugang zum persönlichen Kundenbereich auf das Portal klingensteingroups.pro.

Nach Einschätzung der BaFin stehen beide Internetseiten in unmittelbarem Zusammenhang und werden von denselben unbekannten Betreibern kontrolliert.

Vorsicht bei vermeintlich regulierten Finanzplattformen

Der aktuelle Fall zeigt erneut, mit welchen Methoden unseriöse Anbieter versuchen, Vertrauen zu schaffen. Professionell gestaltete Internetseiten, internationale Geschäftsadressen und angebliche Registrierungen bei Finanzaufsichtsbehörden sollen Seriosität vermitteln und Anleger zu Investitionen bewegen.

Gerade Hinweise auf angebliche Lizenzen oder behördliche Registrierungen sollten deshalb stets kritisch hinterfragt werden.

BaFin erinnert an gesetzliche Zulassungspflicht

In Deutschland dürfen Bankgeschäfte, Finanzdienstleistungen, Wertpapiergeschäfte sowie Kryptowerte-Dienstleistungen grundsätzlich nur mit einer entsprechenden Erlaubnis der BaFin angeboten werden.

Verbraucher können vor einer Geldanlage in der öffentlich zugänglichen Unternehmensdatenbank der BaFin überprüfen, ob ein Anbieter tatsächlich über die erforderliche Zulassung verfügt.

Anleger sollten besonders wachsam sein

Die BaFin rät Anlegern, bei unbekannten Handelsplattformen äußerste Vorsicht walten zu lassen. Wer mit unrealistisch hohen Renditen, angeblichen internationalen Lizenzen oder vermeintlichen Registrierungen bei Aufsichtsbehörden wirbt, sollte sorgfältig überprüft werden.

Im aktuellen Fall warnt die Finanzaufsicht ausdrücklich davor, den Angeboten der Betreiber von klingensteingroups.com und klingensteingroups.pro Vertrauen zu schenken oder Geld zu investieren. Die Warnung erfolgte auf Grundlage von § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz (KWG).

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