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WI Objektgesellschaft 98 GmbH & Co. KG: Eigenantrag auf Insolvenz mangels Masse abgewiesen

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Für die WI Objektgesellschaft 98 GmbH & Co. KG mit Sitz in Fellbach wird kein Insolvenzverfahren eröffnet. Das Amtsgericht Stuttgart hat den von der Gesellschaft selbst gestellten Insolvenzantrag im Verfahren mit dem Aktenzeichen 9 IN 897/25 mit Beschluss vom 5. Mai 2026 mangels einer die Verfahrenskosten deckenden Insolvenzmasse abgewiesen.

Die Gesellschaft ist beim Amtsgericht Stuttgart unter der Handelsregisternummer HRA 737021 eingetragen. Persönlich haftende Gesellschafterin ist die WI Verwaltungs GmbH, die durch ihren Geschäftsführer Dominik Sikler vertreten wird. Sitz der Gesellschaft ist die Lise-Meitner-Straße 4 in 70736 Fellbach. Im Insolvenzverfahren wurde die Gesellschaft von der Kanzlei Grub, Brugger & Partner vertreten.

Bei der WI Objektgesellschaft 98 GmbH & Co. KG handelt es sich um eine Immobilien-Objektgesellschaft. Solche Gesellschaften werden regelmäßig gegründet, um einzelne Immobilien oder Immobilienprojekte zu erwerben, zu entwickeln, zu finanzieren, zu halten oder zu verwerten. Objektgesellschaften dienen häufig der rechtlichen und wirtschaftlichen Trennung einzelner Investitionsvorhaben und werden insbesondere bei größeren Immobilieninvestitionen eingesetzt.

Die Gesellschaft hatte die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über ihr eigenes Vermögen beantragt. Im Eröffnungsverfahren prüfte das Insolvenzgericht, ob ausreichend Vermögenswerte vorhanden sind, um zumindest die Kosten eines Insolvenzverfahrens zu decken. Nach den Feststellungen des Gerichts war diese Voraussetzung nicht erfüllt. Der Eigenantrag wurde deshalb mangels Masse abgewiesen.

Mit der Abweisung wird kein Insolvenzverfahren eröffnet und es erfolgt keine Bestellung eines Insolvenzverwalters. Die Entscheidung bedeutet, dass keine ausreichenden verwertbaren Vermögenswerte vorhanden sind, um ein geordnetes Insolvenzverfahren durchführen zu können. Für Gläubiger hat dies regelmäßig zur Folge, dass ihre Forderungen nicht im Rahmen eines Insolvenzverfahrens angemeldet und aus einer Insolvenzmasse befriedigt werden können.

Die Entscheidung des Amtsgerichts Stuttgart beendet das Insolvenzeröffnungsverfahren der WI Objektgesellschaft 98 GmbH & Co. KG ohne Eröffnung eines Insolvenzverfahrens. Die Abweisung mangels Masse verdeutlicht die erhebliche wirtschaftliche Krise der Gesellschaft und spiegelt zugleich die anhaltenden Belastungen wider, denen zahlreiche Projekt- und Objektgesellschaften auf dem Immobilienmarkt infolge gestiegener Finanzierungskosten, rückläufiger Transaktionen und eines schwierigen Marktumfelds ausgesetzt sind.

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