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Goerdeler 45 Spielhallen GmbH: Insolvenzantrag mangels Masse abgewiesen

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Für die Goerdeler 45 Spielhallen GmbH mit Sitz in Holzminden wird kein Insolvenzverfahren eröffnet. Das Amtsgericht Holzminden hat den Insolvenzantrag im Verfahren mit dem Aktenzeichen 10 IN 4/25 durch Beschluss vom 20. Juli 2026 mangels einer die Verfahrenskosten deckenden Insolvenzmasse gemäß § 26 Absatz 1 Insolvenzordnung (InsO) abgewiesen.

Die Gesellschaft ist beim Amtsgericht Hildesheim unter der Handelsregisternummer HRB 204826 eingetragen und hat ihren Sitz in der Karlstraße 2 in 37603 Holzminden. Gesetzlich vertreten wird das Unternehmen durch Geschäftsführer Murat Akkus.

Nach ihrer Firmierung ist die Goerdeler 45 Spielhallen GmbH im Bereich Betrieb von Spielhallen tätig. Unternehmen dieser Branche betreiben gewerbliche Spielstätten mit Geldspielgeräten und weiteren Unterhaltungsangeboten. Der Betrieb unterliegt strengen gewerbe- und glücksspielrechtlichen Vorgaben sowie behördlichen Genehmigungen. Darüber hinaus sehen sich Spielhallenbetreiber seit Jahren mit verschärften gesetzlichen Anforderungen, Mindestabständen zwischen Spielhallen, höheren Betriebskosten und einem veränderten Freizeitverhalten der Kunden konfrontiert.

Im Eröffnungsverfahren prüfte das Insolvenzgericht, ob ausreichend Vermögenswerte vorhanden sind, um zumindest die Kosten eines Insolvenzverfahrens zu decken. Nach den Feststellungen des Gerichts war dies nicht der Fall. Der Insolvenzantrag wurde deshalb mangels Masse abgewiesen.

Mit der Abweisung wird kein Insolvenzverfahren eröffnet und es erfolgt keine Bestellung eines Insolvenzverwalters. Für Gläubiger bedeutet dies regelmäßig, dass ihre Forderungen nicht im Rahmen eines Insolvenzverfahrens angemeldet werden können und eine Befriedigung aus einer Insolvenzmasse ausscheidet. Die Entscheidung verdeutlicht zugleich, dass nach Auffassung des Gerichts keine ausreichenden Vermögenswerte vorhanden sind, um ein geordnetes Insolvenzverfahren durchzuführen.

Mit dem Beschluss des Amtsgerichts Holzminden endet das Insolvenzeröffnungsverfahren der Goerdeler 45 Spielhallen GmbH ohne Eröffnung eines Insolvenzverfahrens. Die Abweisung mangels Masse dokumentiert die erhebliche wirtschaftliche Krise des Unternehmens und schließt das gerichtliche Verfahren mangels ausreichender Insolvenzmasse ab.

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