Die Prüfung wurde bereits am 13. Juli 2026 eingeleitet und von der BaFin am 21. Juli öffentlich bekannt gemacht. Nach Angaben der Finanzaufsicht bestehen konkrete Hinweise darauf, dass insbesondere die Bewertung von Mietgeräten und Vorräten im Zuge der geplanten Veräußerung der russischen Geschäftsaktivitäten möglicherweise nicht den geltenden Rechnungslegungsvorschriften entspricht.
Russland-Geschäft im Mittelpunkt der Untersuchung
Seit dem Beginn des russischen Angriffskrieges gegen die Ukraine haben zahlreiche internationale Unternehmen ihre Aktivitäten in Russland eingeschränkt oder vollständig aufgegeben. Auch Jungheinrich hatte angekündigt, sich aus dem Markt zurückziehen zu wollen.
Ein solcher Verkauf stellt Unternehmen jedoch vor erhebliche bilanzielle Herausforderungen. Vermögenswerte wie Maschinen, Fahrzeuge, Lagerbestände oder Mietgeräte müssen daraufhin überprüft werden, ob ihr bisheriger Buchwert weiterhin gerechtfertigt ist oder aufgrund der veränderten wirtschaftlichen Rahmenbedingungen angepasst werden muss.
Nach Einschätzung der BaFin bestehen Anhaltspunkte dafür, dass diese Bewertung im Zwischenabschluss zum 30. Juni 2025 möglicherweise fehlerhaft erfolgt sein könnte. Ob tatsächlich ein Verstoß gegen Rechnungslegungsvorschriften vorliegt, soll nun die eingeleitete Untersuchung klären.
Anlassbezogene Bilanzkontrolle
Die BaFin ist gesetzlich verpflichtet, eine Bilanzprüfung einzuleiten, wenn konkrete Hinweise auf mögliche Fehler in der Rechnungslegung vorliegen. Grundlage hierfür ist § 107 Absatz 1 des Wertpapierhandelsgesetzes (WpHG).
Im Gegensatz zu stichprobenartigen Prüfungen erfolgt eine anlassbezogene Untersuchung aufgrund eines konkreten Verdachts. Die Prüfungen werden in der Regel von Wirtschaftsprüferinnen und Wirtschaftsprüfern der BaFin durchgeführt. Dabei werden die Bilanzierungsentscheidungen des Unternehmens detailliert analysiert und mit den geltenden Rechnungslegungsvorschriften verglichen.
Öffentliche Bekanntmachung bedeutet keine Vorverurteilung
Die Finanzaufsicht betont ausdrücklich, dass die Einleitung einer Prüfung nicht bedeutet, dass bereits ein Bilanzfehler festgestellt wurde.
Mit der öffentlichen Bekanntmachung erfüllt die Behörde eine gesetzliche Transparenzpflicht. Anleger und Kapitalmarktteilnehmer sollen darüber informiert werden, dass eine Untersuchung läuft. Das Ergebnis der Prüfung ist dabei offen.
Die BaFin kündigte an, die Öffentlichkeit nach Abschluss des Verfahrens über das Ergebnis zu informieren – unabhängig davon, ob letztlich Verstöße gegen Rechnungslegungsvorschriften festgestellt werden oder nicht.
Bilanzierung bei Unternehmensverkäufen besonders anspruchsvoll
Gerade geplante Unternehmensverkäufe oder der Rückzug aus einzelnen Märkten stellen Unternehmen vor komplexe bilanzielle Fragestellungen. Nach internationalen Rechnungslegungsvorschriften müssen Vermögenswerte regelmäßig auf ihre Werthaltigkeit überprüft werden, wenn Anzeichen für eine Wertminderung bestehen.
Verändern sich Marktbedingungen erheblich oder ist absehbar, dass Vermögenswerte nicht mehr zum bisherigen Buchwert veräußert oder genutzt werden können, können außerplanmäßige Abschreibungen erforderlich werden. Gleiches gilt für Vorräte oder Mietgeräte, deren wirtschaftlicher Wert durch politische Entwicklungen oder geplante Geschäftsaufgaben beeinflusst wird.
Die Bewertung solcher Vermögenswerte erfordert oftmals umfangreiche Prognosen und Annahmen über künftige Verkaufserlöse, Marktpreise oder Verwertungsmöglichkeiten. Genau diese Einschätzungen stehen nun offenbar im Mittelpunkt der BaFin-Untersuchung.
BaFin stärkt Transparenz am Kapitalmarkt
Seit Anfang 2022 ist die BaFin allein für die Bilanzkontrolle kapitalmarktorientierter Unternehmen in Deutschland verantwortlich. Mit der Reform wurden die staatlichen Kontrollbefugnisse nach dem Wirecard-Skandal deutlich ausgeweitet.
Durch die öffentliche Bekanntmachung eingeleiteter Prüfungen soll Transparenz geschaffen und das Vertrauen in die Finanzberichterstattung börsennotierter Unternehmen gestärkt werden. Gleichzeitig sollen Anleger frühzeitig darüber informiert werden, wenn die Finanzaufsicht Hinweise auf mögliche Unregelmäßigkeiten untersucht.
Für die Jungheinrich AG bedeutet die aktuelle Prüfungsanordnung zunächst lediglich, dass die Rechnungslegung einer vertieften Kontrolle unterzogen wird. Ob sich der Verdacht einer fehlerhaften Bilanzierung bestätigt, wird erst das Ergebnis der laufenden Untersuchung zeigen.