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BaFin rügt Zalando: Fehler im Konzernabschluss 2025 wegen unvollständiger Angaben zu ABOUT-YOU-Übernahme

Peggy_Marco (CC0), Pixabay

Konkret geht es um den Erwerb von Anteilen an der ABOUT YOU Holding SE, den Zalando im Geschäftsjahr 2025 durchgeführt hatte. Nach Angaben der BaFin kaufte der Berliner Online-Modehändler die Beteiligung von einem Unternehmen, das von einem Mitglied des Zalando-Aufsichtsrats beherrscht wird. Der Kaufpreis belief sich auf rund 251,8 Millionen Euro.

Fehlende Angaben zu Geschäft mit nahestehendem Unternehmen

Nach den internationalen Rechnungslegungsvorschriften müssen börsennotierte Unternehmen Geschäfte mit sogenannten nahestehenden Personen oder Unternehmen offenlegen. Ziel dieser Transparenzpflicht ist es, Investoren nachvollziehbar zu machen, ob wirtschaftliche Beziehungen zu Organmitgliedern oder ihnen nahestehenden Gesellschaften bestehen und unter welchen Bedingungen entsprechende Geschäfte abgeschlossen wurden.

Nach Auffassung der BaFin kam Zalando dieser Verpflichtung im Konzernabschluss zum 31. Dezember 2025 jedoch nicht vollständig nach. Die erforderlichen Angaben zu der Transaktion fehlten im Anhang des Jahresabschlusses, weshalb die Behörde den Abschluss als fehlerhaft einstufte.

Transparenz soll Vertrauen der Anleger stärken

Die Veröffentlichung eines Bilanzfehlers bedeutet nicht automatisch, dass Vermögenswerte falsch bewertet oder das Unternehmen wirtschaftlich schlechter dasteht als dargestellt. Vielmehr beanstandet die BaFin in diesem Fall einen Verstoß gegen die vorgeschriebenen Offenlegungspflichten.

Gerade bei Transaktionen mit nahestehenden Unternehmen kommt der Transparenz eine besondere Bedeutung zu. Anleger sollen nachvollziehen können, ob mögliche Interessenkonflikte bestehen und ob Geschäfte unter marktüblichen Bedingungen abgeschlossen wurden. Vollständige Angaben im Anhang eines Jahres- oder Konzernabschlusses gelten deshalb als wesentlicher Bestandteil einer ordnungsgemäßen Finanzberichterstattung.

BaFin überwacht seit 2022 die Bilanzkontrolle

Seit dem 1. Januar 2022 ist die BaFin allein für die Bilanzkontrolle kapitalmarktorientierter Unternehmen in Deutschland zuständig. Die Zuständigkeit wurde nach dem Wirecard-Skandal neu geregelt, um die staatliche Aufsicht über börsennotierte Unternehmen zu stärken und die Kontrolle der Rechnungslegung effizienter zu gestalten.

Im Rahmen dieser Verfahren überprüft die Behörde Jahres- und Konzernabschlüsse sowie die zugehörigen Lageberichte darauf, ob sie den gesetzlichen Rechnungslegungsvorschriften entsprechen. Werden Verstöße festgestellt, macht die BaFin diese öffentlich.

Rechtsgrundlage für die Veröffentlichung ist § 109 Absatz 2 des Wertpapierhandelsgesetzes (WpHG). Mit der Bekanntmachung sollen Investoren und der Kapitalmarkt über wesentliche Fehler in der Rechnungslegung informiert werden. Gleichzeitig soll die öffentliche Fehlerfeststellung dazu beitragen, die Qualität der Finanzberichterstattung zu verbessern und das Vertrauen in den deutschen Kapitalmarkt zu stärken.

Bedeutung für Anleger

Für Aktionäre und Investoren bedeutet die aktuelle Feststellung zunächst vor allem, dass der Konzernabschluss 2025 hinsichtlich seiner Offenlegungspflichten nicht vollständig war. Die BaFin weist darauf hin, dass Unternehmen verpflichtet sind, sämtliche wesentlichen Informationen zu Geschäften mit nahestehenden Unternehmen transparent darzustellen.

Der Fall verdeutlicht, dass die Finanzaufsicht ihre Bilanzkontrollen konsequent fortsetzt und dabei nicht nur die Bewertung von Vermögenswerten oder Gewinnen überprüft, sondern auch die Einhaltung der umfangreichen Transparenz- und Veröffentlichungspflichten. Gerade bei börsennotierten Gesellschaften gelten diese Anforderungen als wesentliche Grundlage für das Vertrauen von Anlegern in die Finanzberichterstattung und die Integrität des Kapitalmarktes.

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