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CrowdPower-Projekt auf Mallorca scheitert: 580.000 Euro eingesammelt, aber kein Anlegergeld in Solaranlagen investiert

Tumisu (CC0), Pixabay

Ein Bericht über die Mittelverwendung bei der CrowdPower Invest GmbH wirft ein Schlaglicht auf ein nicht realisiertes Energieprojekt auf Mallorca. Für die Vermögensanlage „Nachrangdarlehen CrowdPower Invest GmbH 8,00 % 2024–2026“ waren insgesamt 580.000 Euro von Anlegern eingeworben worden. Bis zum maßgeblichen Berichtsstichtag am 15. Februar 2025 floss jedoch kein Geld in die vorgesehenen Photovoltaikanlagen.

Der im Bundesanzeiger veröffentlichte Bericht wurde von Wirtschaftsprüfer und Steuerberater Martin Jäschke erstellt. Er war mit der gesetzlich vorgesehenen Kontrolle der Mittelverwendung beauftragt worden.

Finanzierung von Solaranlagen und Ladeinfrastruktur geplant

Nach den ursprünglichen Planungen sollten die eingeworbenen Nachrangdarlehen an eine hundertprozentige Tochtergesellschaft der CrowdPower Invest GmbH mit Sitz auf Mallorca weitergereicht werden.

Diese Projektgesellschaft sollte an zwei Standorten Photovoltaikanlagen erwerben und betreiben. Vorgesehen waren Solaranlagen einschließlich Batteriespeichern und Ladestationen für Elektrofahrzeuge am Golfplatz Son Gual bei Palma sowie am Hilton Hotel Galatzo in Calvià.

Die Projektgesellschaft sollte neben der Erzeugung von Solarstrom auch die Ladeinfrastruktur erwerben und den darüber abgegebenen Strom verkaufen.

580.000 Euro von Anlegern eingeworben

Nach dem Prüfungsbericht wurden insgesamt 580.000 Euro Anlegergelder eingesammelt. Davon wurden 40.600 Euro für eine Vermittlungspauschale der Plattformbetreiberin verwendet. Dies entsprach sieben Prozent des gesamten Nachrangdarlehensvolumens.

Damit verblieben Nettoeinnahmen in Höhe von 539.400 Euro. Diese Mittel wurden im September, Oktober und November 2024 in mehreren Teilzahlungen von der CrowdPower Invest GmbH an die mallorquinische Projektgesellschaft weitergeleitet.

Der Bericht macht jedoch deutlich, dass bis zum Stichtag kein Teil dieser Gelder in die angekündigten Photovoltaikanlagen, Batteriespeicher oder Ladestationen investiert worden war.

Technische Probleme und fehlende Zustimmungen

Als Gründe für das Scheitern des Projekts nennt der Bericht unerwartete technische Herausforderungen. Außerdem hätten verbindliche Zustimmungen der jeweiligen Standortinhaber gefehlt.

Hinzu kam demnach der Wegfall ursprünglich erwarteter staatlicher Fördermittel. Unter diesen Voraussetzungen habe das im Vermögensanlagen-Informationsblatt beschriebene Projekt nicht umgesetzt werden können.

Die an die Projektgesellschaft weitergeleiteten Mittel seien deshalb ungenutzt geblieben.

Gelder im Januar 2026 zurückgezahlt

Nach Angaben des Wirtschaftsprüfers wurden die Anlegergelder im Januar 2026 vorzeitig an die Investoren zurückgezahlt. Damit wurde das Nachrangdarlehen offenbar vor dem ursprünglich vorgesehenen Laufzeitende abgewickelt.

Aus dem Bericht geht allerdings hervor, dass zuvor bereits 40.600 Euro als Vermittlungspauschale verwendet worden waren. Ob und in welchem Umfang diese Kosten bei der Rückzahlung berücksichtigt wurden, lässt sich der veröffentlichten Zusammenfassung nicht abschließend entnehmen.

Ebenso lässt sich aus dem Bericht allein nicht ableiten, ob sämtliche Anleger zusätzlich zu ihrem eingesetzten Kapital auch Zinsen erhielten oder ob die Rückzahlung ausschließlich das verbliebene Darlehenskapital umfasste.

Was bedeutet die Mittelverwendungskontrolle?

Die Mittelverwendungskontrolle soll sicherstellen, dass eingesammeltes Anlegerkapital nur entsprechend dem zuvor festgelegten Investitionszweck verwendet wird.

Dafür muss die Emittentin ein besonderes Konto einrichten, über das sie nicht allein verfügen kann. Auszahlungen dürfen grundsätzlich nur gemeinsam mit dem Mittelverwendungskontrolleur erfolgen. Dieser prüft, ob die im Vertrag festgelegten Voraussetzungen erfüllt sind und ob freigegebene Gelder tatsächlich für den vorgesehenen Zweck eingesetzt werden.

Eine solche Kontrolle ist jedoch keine Garantie dafür, dass ein Projekt wirtschaftlich erfolgreich umgesetzt wird. Sie überwacht in erster Linie die formale und zweckgebundene Verwendung der Mittel.

Nachrangdarlehen bleiben grundsätzlich riskant

Bei der Vermögensanlage handelte es sich um ein Nachrangdarlehen mit einer vorgesehenen Verzinsung von acht Prozent. Solche Anlagen sind häufig mit erhöhten Risiken verbunden.

„Nachrangig“ bedeutet, dass Anleger im Fall einer Insolvenz oder wirtschaftlichen Krise erst nach anderen Gläubigern berücksichtigt werden. Im schlimmsten Fall kann daher ein erheblicher Teil des eingesetzten Kapitals verloren gehen.

Die vergleichsweise hohe Verzinsung ist regelmäßig Ausdruck dieses erhöhten Risikos. Anleger sollten daher nicht allein auf die angebotene Rendite achten, sondern auch die Projektstruktur, die Sicherheiten, die wirtschaftliche Tragfähigkeit und mögliche Kosten sorgfältig prüfen.

Kein Hinweis auf eine Investition in die Anlagen

Der zentrale Befund des Berichts ist eindeutig: Obwohl die CrowdPower Invest GmbH 580.000 Euro eingeworben und die Nettoeinnahmen an ihre Projektgesellschaft weitergeleitet hatte, wurden bis zum Berichtsstichtag keine Anlegergelder in die geplanten Energieanlagen investiert.

Das Projekt scheiterte noch vor seiner Umsetzung. Technische Schwierigkeiten, fehlende verbindliche Zustimmungen und weggefallene Fördermittel verhinderten den Erwerb und Betrieb der Solaranlagen.

Fazit

Der Fall zeigt, dass auch Projekte aus den Bereichen erneuerbare Energien und Elektromobilität trotz grundsätzlich attraktiver Geschäftsideen scheitern können. Eine Mittelverwendungskontrolle kann zwar verhindern, dass Anlegergelder ohne Prüfung für andere Zwecke ausgegeben werden. Sie ersetzt jedoch weder eine wirtschaftliche Prüfung noch schützt sie automatisch vor Verzögerungen oder einem vollständigen Projektausfall.

Für die Anleger war entscheidend, dass die nicht investierten Mittel nach Angaben des Prüfers vorzeitig zurückgezahlt wurden. Offen bleiben in der veröffentlichten Zusammenfassung jedoch Einzelheiten zur Höhe der jeweiligen Rückzahlungen, zur Verzinsung und zur Behandlung der bereits gezahlten Vermittlungspauschale.

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