Wer über das Terminportal Doctolib gezielt nach einem Arzttermin für gesetzlich Versicherte sucht, erwartet eigentlich passende Kassenleistungen. Nach einem aktuellen Marktcheck des Verbraucherzentrale Bundesverbands ist das jedoch häufig nicht der Fall. Trotz aktivierter Filtereinstellung werden Kassenpatienten weiterhin private und kostenpflichtige Termine angezeigt. Die Verbraucherschützer sehen darin ein erhebliches Transparenzproblem und fordern verbindliche gesetzliche Regeln für digitale Terminplattformen.
Für die Untersuchung wurden insgesamt 349 Terminangebote von 37 Hautarzt- und Frauenarztpraxen in Berlin und Hamburg ausgewertet. Das Ergebnis fiel deutlich aus: Bei 144 der geprüften Termine mussten Patienten die Behandlung selbst bezahlen. Damit war mehr als jedes dritte angebotene Zeitfenster trotz Auswahl der gesetzlichen Krankenversicherung mit zusätzlichen Kosten verbunden.
Besonders problematisch ist nach Ansicht der Verbraucherschützer, dass die Kostenpflicht häufig erst im Laufe des Buchungsvorgangs sichtbar wird. Viele Nutzer erfahren erst nach der Auswahl einer Praxis und eines konkreten Termins, dass die Behandlung nicht von ihrer gesetzlichen Krankenkasse übernommen wird.
Darüber hinaus fanden die Tester bei 20 der 37 untersuchten Praxen Hinweise auf mögliche Ausfallhonorare, falls ein vereinbarter Termin nicht wahrgenommen wird. Auch diese Informationen würden oftmals erst während des Buchungsprozesses sichtbar.
Vor allem bei Hautarztpraxen zeigte sich nach Angaben der Verbraucherzentralen ein weiteres Problem. Viele angebotene Termine betrafen nicht die reguläre medizinische Versorgung, sondern ästhetische Behandlungen oder individuelle Gesundheitsleistungen. Selbst dort, wo grundsätzlich Kassenleistungen angeboten wurden, waren zahlreiche Termine ausschließlich als kostenpflichtige Selbstzahlerleistungen buchbar.
Bereits Anfang 2026 hatte das Landgericht Berlin die Anzeige privater Arzttermine trotz aktivierter Filtereinstellung für gesetzlich Versicherte als irreführend bewertet. Gegen diese Entscheidung legte Doctolib jedoch Berufung ein. Nach Auffassung des Verbraucherzentrale Bundesverbands zeigt der aktuelle Marktcheck, dass sich an der Praxis bislang nichts geändert hat.
Die Verbraucherschützer sehen deshalb den Gesetzgeber in der Verantwortung. Mit dem geplanten Gesetz für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen sollen künftig verbindliche Vorgaben für digitale Terminportale geschaffen werden.
Nach Ansicht der Verbraucherzentralen müssen Termine künftig ausschließlich nach medizinischer Dringlichkeit vergeben werden. Kostenpflichtige Privat- und Selbstzahlertermine sollten klar gekennzeichnet sein und gesetzlich Versicherten nur dann angezeigt werden, wenn sie diese ausdrücklich wünschen. Außerdem müsse sichergestellt werden, dass Arzttermine weiterhin auch persönlich oder telefonisch vereinbart werden können. Niemand dürfe gezwungen sein, kommerzielle Online-Plattformen zu nutzen, um Zugang zu einer medizinischen Behandlung zu erhalten.
Die Verbraucherzentrale empfiehlt Patienten, während der Terminbuchung sämtliche Hinweise aufmerksam zu lesen und insbesondere darauf zu achten, ob für die gewünschte Behandlung zusätzliche Kosten entstehen. Bei Unklarheiten sollte vor der Buchung direkt bei der Arztpraxis nachgefragt werden, ob der Termin tatsächlich als reguläre Kassenleistung abgerechnet wird.