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Berliner Medienunternehmen basiskanal GmbH scheitert mit Eigenantrag auf Insolvenz

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Für die Berliner basiskanal GmbH ist ein Insolvenzverfahren nicht eröffnet worden. Das Amtsgericht Charlottenburg hat den Eigenantrag des Unternehmens mit Beschluss vom 22. Juni 2026 im Verfahren 3617 IN 11764/25 mangels Masse abgewiesen.

Die Gesellschaft ist unter der Handelsregisternummer HRB 201367 beim Amtsgericht Charlottenburg eingetragen. Als Geschäftsanschrift war zuletzt die Oranienstraße 176 in Berlin-Kreuzberg angegeben. Vertreten wird das Unternehmen durch die Geschäftsführer Markus Gerlach und Verena Gerlach.

Mit der Entscheidung des Insolvenzgerichts steht fest, dass das vorhandene Vermögen der Gesellschaft nicht ausreicht, um die Kosten eines regulären Insolvenzverfahrens zu decken. In solchen Fällen sieht § 26 Abs. 1 der Insolvenzordnung vor, dass ein Verfahren nicht eröffnet wird.

Die Abweisung erfolgte auf Grundlage eines Eigenantrags der Gesellschaft. Damit hatte das Unternehmen selbst die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über sein Vermögen beantragt. Da jedoch keine ausreichende Masse vorhanden ist, entfällt die Bestellung eines Insolvenzverwalters und eine geordnete Verwertung von Vermögenswerten findet nicht statt.

Für Gläubiger verschlechtern sich die Aussichten auf eine Realisierung offener Forderungen dadurch erheblich. Die Entscheidung verdeutlicht zugleich die angespannte wirtschaftliche Lage des Unternehmens, das seine finanzielle Schieflage nicht mehr aus eigener Kraft überwinden konnte.

Das Verfahren wurde beim Amtsgericht Charlottenburg unter dem Aktenzeichen 3617 IN 11764/25 geführt.

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