Für die Düzgün Feinkost GmbH aus Berlin ist das beantragte Insolvenzverfahren bereits im Eröffnungsstadium beendet worden. Das Amtsgericht Charlottenburg hat den Insolvenzantrag einer Gläubigerin im Verfahren 3610 IN 1681/25 mangels Masse abgewiesen.
Die Gesellschaft war zuletzt in der Marzahner Straße 24 A in Berlin ansässig und wurde beim Amtsgericht Charlottenburg unter der Handelsregisternummer HRB 267619 geführt. Geschäftsführer des Unternehmens war Miroslav Safranek. Dem Firmennamen zufolge war die Gesellschaft im Bereich Feinkost- und Lebensmittelhandel tätig.
Mit Beschluss vom 11. März 2026 stellte das Insolvenzgericht fest, dass die vorhandenen Vermögenswerte der Gesellschaft nicht ausreichen, um die Kosten eines Insolvenzverfahrens zu decken. Eine Eröffnung des Verfahrens kam daher nicht in Betracht. Stattdessen wurde der Antrag unmittelbar mangels Masse zurückgewiesen.
Eine solche Entscheidung zählt zu den schwerwiegendsten Entwicklungen im Insolvenzrecht. Sie bedeutet, dass die wirtschaftliche Situation des Unternehmens derart angespannt ist, dass selbst die Finanzierung eines geordneten Insolvenzverfahrens nicht mehr möglich erscheint. Für Gläubiger sinken damit die Aussichten auf eine Befriedigung ihrer Forderungen erheblich.
Die Düzgün Feinkost GmbH reiht sich damit in eine wachsende Zahl kleinerer Berliner Unternehmen ein, deren wirtschaftliche Substanz nicht mehr ausreicht, um ein Insolvenzverfahren durchführen zu können. Ohne Verfahrenseröffnung wird kein Insolvenzverwalter bestellt und keine geordnete Verwertung möglicher Vermögenswerte vorgenommen.
Das Verfahren wurde beim Amtsgericht Charlottenburg unter dem Aktenzeichen 3610 IN 1681/25 geführt und endete mit der Abweisung des Insolvenzantrags mangels Masse.