Ein über Jahre hinweg betriebenes Betrugssystem rund um die Rückgewinnung von Edelmetallen aus Elektronikschrott hat nun sein juristisches Ende gefunden. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die Revisionen mehrerer Angeklagter verworfen und damit ein Urteil des Landgerichts Hamburg rechtskräftig bestätigt. Im Zentrum des Verfahrens stand ein langjähriger Mitarbeiter eines traditionsreichen Unternehmens der Edelmetallbranche, der gemeinsam mit Geschäftspartnern durch manipulierte Goldanalysen einen Schaden in Millionenhöhe verursacht haben soll.
Der Fall liest sich wie ein Wirtschaftskrimi: Über Jahre hinweg sollen Proben von angeliefertem Elektronikschrott gezielt mit Goldpulver versetzt worden sein, um den tatsächlichen Edelmetallgehalt künstlich zu erhöhen. Die Folge waren deutlich überhöhte Auszahlungen an Lieferanten – zulasten des Unternehmens, das die Edelmetalle aus dem Elektronikschrott zurückgewann.
Nach den Feststellungen des Landgerichts war der Hauptangeklagte seit den 1980er-Jahren bei dem geschädigten Unternehmen beschäftigt und dort als sogenannter Obermeister tätig. Zu seinen Aufgaben gehörte die Entnahme von Proben aus den angelieferten Materialien. Diese Proben wurden anschließend in einem betriebseigenen Labor analysiert, um den Gehalt an Gold und anderen Edelmetallen festzustellen. Auf Grundlage dieser Analysen erfolgte später die Abrechnung mit den Lieferanten.
Genau an dieser Stelle setzte das Betrugssystem an. Zwischen August 2012 und April 2016 soll der Mitarbeiter bei mindestens 33 Lieferungen die entnommenen Proben gezielt mit Goldpulver angereichert haben. Die Laboranalysen ergaben dadurch deutlich höhere Goldwerte als tatsächlich in den Lieferungen enthalten waren. Weder die Laborangestellten noch die für die Abrechnung zuständigen Mitarbeiter wussten von den Manipulationen.
Die beiden mitangeklagten Geschäftsführer von Zulieferunternehmen nutzten die verfälschten Analyseergebnisse anschließend bei der Rechnungsstellung aus. Sie nahmen die überhöhten Edelmetallwerte in Kauf und verschwiegen, dass die Proben manipuliert worden waren. Auf diese Weise erhielt ihre Unternehmen über Jahre hinweg deutlich höhere Vergütungen für den angelieferten Elektronikschrott.
Nach den Berechnungen des Gerichts entstand dem geschädigten Unternehmen ein Vermögensschaden von rund 3,4 Millionen Euro. Allein die polnische Lieferfirma profitierte von unrechtmäßigen Auszahlungen in Höhe von fast 2,6 Millionen Euro. Eine weitere beteiligte Gesellschaft erhielt rund 800.000 Euro zu viel.
Doch die Manipulationen blieben nicht ohne Gegenleistung. Als Belohnung für seine Unterstützung erhielt der Hauptangeklagte nach den Feststellungen des Gerichts über Jahre hinweg Bargeld und Goldbarren von einem der Lieferanten. Bereits seit 2009 sollen entsprechende Zahlungen geflossen sein. Im Jahr 2016 beobachteten Ermittler mehrere Übergaben, bei denen Bargeld und Edelmetalle übergeben wurden. Insgesamt vereinnahmte der Mitarbeiter nach den Feststellungen des Gerichts Bestechungsgelder und sonstige Vorteile im Wert von rund 1,5 Millionen Euro.
Hinzu kamen erhebliche Steuervergehen. Die erhaltenen Zahlungen verschwieg der Angeklagte in seinen Einkommensteuererklärungen für mehrere Jahre vollständig. Für das Jahr 2016 reichte er überhaupt keine Steuererklärung mehr ein. Dadurch wurden Einkommensteuer und Solidaritätszuschlag von insgesamt rund 950.000 Euro hinterzogen.
Besonders schwer wog aus Sicht der Ermittler der Versuch, Vermögenswerte dem Zugriff der Behörden zu entziehen. Rund 700.000 Euro wurden auf Konten seiner Ehefrau in Polen transferiert. Das Gericht wertete dies als gezielte Maßnahme, um die illegal erzielten Einnahmen vor einer späteren Einziehung zu schützen.
Das Landgericht Hamburg verhängte deshalb bereits im April 2025 empfindliche Freiheitsstrafen. Der Hauptangeklagte wurde wegen Betrugs in 31 Fällen, versuchten Betrugs, Bestechlichkeit im geschäftlichen Verkehr sowie Steuerhinterziehung zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von sechs Jahren verurteilt. Gegen den Geschäftsführer des polnischen Zulieferunternehmens wurde eine Freiheitsstrafe von fünf Jahren verhängt. Dessen Sohn, der eine weitere beteiligte Gesellschaft leitete, erhielt eine Freiheitsstrafe von zwei Jahren und sechs Monaten.
Darüber hinaus ordnete das Gericht umfangreiche Vermögensabschöpfungen an. Beim Hauptangeklagten wurden Vermögenswerte von rund 1,5 Millionen Euro eingezogen, darunter auch mehrere Goldbarren. Zusätzlich wurden die unrechtmäßig erzielten Gewinne der beteiligten Unternehmen abgeschöpft.
Der Bundesgerichtshof hat diese Entscheidungen nun bestätigt. Die Karlsruher Richter sahen weder Verfahrensfehler noch Rechtsfehler, die eine Änderung des Urteils rechtfertigen würden. Sämtliche Revisionen der Angeklagten und der Einziehungsbeteiligten wurden verworfen.
Mit der Entscheidung endet eines der aufsehenerregendsten Wirtschaftsstrafverfahren im Bereich der Edelmetallrückgewinnung der vergangenen Jahre. Der Fall zeigt eindrucksvoll, wie anfällig interne Kontrollsysteme sein können, wenn Schlüsselpositionen über Jahre hinweg missbraucht werden. Gleichzeitig unterstreicht das Urteil die Bedeutung wirksamer Compliance- und Kontrollmechanismen in Unternehmen, die mit hochwertigen Rohstoffen und Edelmetallen arbeiten.
Für die geschädigte Firma bedeutet die rechtskräftige Entscheidung zwar keine vollständige Wiedergutmachung des entstandenen Schadens. Die umfangreichen Vermögenseinziehungen und die Verurteilungen der Beteiligten setzen jedoch ein deutliches Zeichen gegen Korruption, Betrug und Wirtschaftskriminalität. Der Fall dürfte daher weit über die Edelmetallbranche hinaus als warnendes Beispiel für die Folgen von Manipulationen und Insiderdelikten in Unternehmen gelten.