Dark Mode Light Mode

Proportionalität im Fokus: BaFin will Versicherern frühzeitig Klarheit verschaffen

Clker-Free-Vector-Images (CC0), Pixabay

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) plant, Versicherungsunternehmen künftig frühzeitig bei der Einordnung in die neuen Proportionalitätskategorien des überarbeiteten Solvency-II-Regelwerks zu unterstützen. Dies kündigte die Exekutivdirektorin für Versicherungs- und Pensionsfondsaufsicht, Julia Wiens, auf der Regulierungskonferenz des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) in Berlin an.

Nach den Änderungen im Rahmen des Solvency-II-Reviews können viele Versicherer künftig von regulatorischen Erleichterungen profitieren. Voraussetzung hierfür ist die Einstufung durch die Aufsicht in eine von drei Kategorien, die den Umfang der nutzbaren Proportionalitätsmaßnahmen bestimmen.

Um den Unternehmen frühzeitig Planungssicherheit zu geben, will die BaFin ab Anfang August ein Voranzeige- und Vorantragsverfahren anbieten. Versicherer erhalten dadurch die Möglichkeit, bereits vor einer formellen Entscheidung eine erste Einschätzung darüber zu bekommen, welcher Kategorie sie voraussichtlich zugeordnet werden. Wiens rief die Unternehmen dazu auf, dieses Angebot aktiv zu nutzen. Ergänzend kündigte die Aufsicht eine entsprechende Mitteilung für Juli sowie eine Informationsveranstaltung Mitte des Monats an.

Mehr Transparenz durch aufsichtliche Leitlinien

Neben den regulatorischen Neuerungen ging Wiens auch auf die Weiterentwicklung der Wohlverhaltensaufsicht im Bereich der Schaden- und Unfallversicherung ein. Grundlage seien unter anderem Ergebnisse einer repräsentativen BaFin-Erhebung, die gezeigt habe, dass Versicherer ihre Prämien in einigen Sparten, insbesondere in der Kfz-Versicherung, teils sehr stark differenzieren.

Besonders kritisch sieht die BaFin das sogenannte „Price Walking“. Dabei handelt es sich um wiederholte Prämienerhöhungen, die nicht auf einem veränderten Risiko basieren. Nach Ansicht der Aufsicht können solche Praktiken vor allem besonders schutzbedürftige Kundengruppen benachteiligen.

Wiens betonte, dass Versicherungsunternehmen derartige Formen der Preisdifferenzierung begrenzen müssten. Voraussetzung hierfür seien wirksame Governance-Strukturen sowohl im Tarifierungsprozess als auch im Produktfreigabeverfahren.

Zur weiteren Orientierung der Branche kündigte die BaFin an, ihren aufsichtsrechtlichen Ansatz zur Überwachung von Schaden- und Unfallversicherern in einer gesonderten Veröffentlichung detailliert darzustellen.

Kommentar hinzufügen Kommentar hinzufügen

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Previous Post

Wenn das P-Konto zum Problemkonto wird: Verbraucherzentrale Sachsen informiert über Rechte bei Kontopfändungen

Next Post

BaFin verhängt Geldbuße gegen Resolution Capital Limited wegen verspäteter Stimmrechtsmitteilung