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Eichberg Investberlin GmbH – Gericht hebt Sicherungsmaßnahmen im Insolvenzverfahren auf

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Im Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Eichberg Investberlin GmbH mit Sitz in der Roedernstraße 24 in 13053 Berlin hat das Amtsgericht Charlottenburg die zuvor angeordneten Sicherungsmaßnahmen aufgehoben.

Die Gesellschaft ist unter der Handelsregisternummer HRB 255565 beim Amtsgericht Charlottenburg eingetragen und wird von Geschäftsführer Thomas Eichberg vertreten.

Mit Beschluss vom 3. Juni 2026 ordnete das Insolvenzgericht an, dass die am 29. Oktober 2025 nach § 21 Insolvenzordnung erlassenen Sicherungsmaßnahmen nicht länger fortbestehen. Die Entscheidung wurde von der zuständigen Richterin am Amtsgericht Charlottenburg getroffen.

Sicherungsmaßnahmen dienen in Insolvenzantragsverfahren dazu, das Vermögen eines Unternehmens bis zur Entscheidung über die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens vor nachteiligen Veränderungen zu schützen. Dazu gehören beispielsweise Verfügungsbeschränkungen, die Bestellung eines vorläufigen Insolvenzverwalters oder Vollstreckungsschutzmaßnahmen.

Die Aufhebung dieser Maßnahmen bedeutet, dass die zuvor bestehenden Beschränkungen nicht mehr gelten. Aus dem veröffentlichten Beschluss geht nicht hervor, aus welchem konkreten Grund die Sicherungsmaßnahmen aufgehoben wurden. Häufig erfolgt eine solche Entscheidung nach einer Erledigung des Verfahrens, einer Rücknahme des Insolvenzantrags oder wenn die Voraussetzungen für die Fortführung der Maßnahmen nicht mehr vorliegen.

Das Verfahren wurde beim Amtsgericht Charlottenburg unter dem Aktenzeichen 3614 IN 2410/25 geführt.

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