Im Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Eichberg Investberlin GmbH mit Sitz in der Roedernstraße 24 in 13053 Berlin hat das Amtsgericht Charlottenburg die bislang geltenden Sicherungsmaßnahmen aufgehoben.
Die Gesellschaft ist unter der Handelsregisternummer HRB 255565 beim Amtsgericht Charlottenburg eingetragen und wird von Geschäftsführer Thomas Eichberg vertreten.
Mit Beschluss vom 3. Juni 2026 entschied das Insolvenzgericht, die am 29. Oktober 2025 nach § 21 Insolvenzordnung angeordneten Sicherungsmaßnahmen aufzuheben. Die Entscheidung wurde von Richterin Schäuffele getroffen und am 4. Juni 2026 veröffentlicht.
Sicherungsmaßnahmen werden in Insolvenzantragsverfahren eingesetzt, um das Vermögen eines Unternehmens bis zur Entscheidung über die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens zu schützen. Dazu können beispielsweise Verfügungsbeschränkungen, die Bestellung eines vorläufigen Insolvenzverwalters oder Vollstreckungsschutzmaßnahmen gehören.
Mit der Aufhebung entfallen diese Beschränkungen. Aus dem veröffentlichten Beschluss geht nicht hervor, aus welchem Grund die Maßnahme beendet wurde. Die Aufhebung kann unter anderem erfolgen, wenn der Insolvenzantrag erledigt wurde, zurückgenommen worden ist oder die Voraussetzungen für die Fortführung der Sicherungsmaßnahmen nicht mehr vorliegen.
Das Verfahren wird beim Amtsgericht Charlottenburg unter dem Aktenzeichen 3614 IN 2410/25 geführt.