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CG-Plan-Gruppe in Berlin: Zwei weitere Gesellschaften unter vorläufiger Insolvenzverwaltung

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Die Insolvenzwelle innerhalb der CG-Gruppe setzt sich fort. Das Amtsgericht Charlottenburg hat am 4. Juni 2026 für die CG Plan GmbH sowie die CG Projektmanagement GmbH jeweils die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet.

Betroffen ist zunächst die CG Plan GmbH, Bismarckstraße 79 in 10627 Berlin, eingetragen unter HRB 211136 beim Amtsgericht Charlottenburg. Das Unternehmen wird von Geschäftsführer Ulf Graichen vertreten. Im Verfahren mit dem Aktenzeichen 3616 IN 3087/25 ordnete das Gericht Sicherungsmaßnahmen nach §§ 21 und 22 InsO an.

Ebenfalls betroffen ist die CG Projektmanagement GmbH, ebenfalls mit Sitz in der Bismarckstraße 79 in Berlin. Die Gesellschaft ist unter HRB 212575 im Handelsregister eingetragen und wird von Geschäftsführer Christoph Gröner vertreten. Das Verfahren wird unter dem Aktenzeichen 3616 IN 1124/26 geführt.

Für beide Unternehmen bestellte das Insolvenzgericht den Berliner Rechtsanwalt Oliver Sietz, Rankestraße 33, 10789 Berlin, zum vorläufigen Insolvenzverwalter.

Die Verfügungsbefugnis der Gesellschaften wurde erheblich eingeschränkt. Sämtliche Verfügungen über Vermögenswerte sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zudem ist den Unternehmen insbesondere die Einziehung offener Forderungen untersagt. Schuldner der Gesellschaften wurden aufgefordert, Zahlungen ausschließlich an den vorläufigen Insolvenzverwalter zu leisten.

Darüber hinaus erhielt der vorläufige Insolvenzverwalter weitreichende Befugnisse. Er darf Bankguthaben und Forderungen einziehen, Insolvenzsonderkonten einrichten, Geschäftsräume betreten, Einsicht in Bücher und Unterlagen nehmen sowie Auskünfte bei Banken, Behörden, Gerichten und weiteren Dritten einholen. Auch die Einsichtnahme in Grundbücher wurde ausdrücklich gestattet.

Mit den nun angeordneten Sicherungsmaßnahmen soll das Vermögen der Gesellschaften bis zur Entscheidung über die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gesichert und erhalten werden. Das Insolvenzgericht wird nun prüfen, ob ein Eröffnungsgrund vorliegt und ob ausreichend Vermögen vorhanden ist, um die Kosten eines Insolvenzverfahrens zu decken.

Die Beschlüsse wurden vom Amtsgericht Charlottenburg am 4. Juni 2026 veröffentlicht.

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