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German Invest-Company GmbH: Insolvenzantrag mangels Masse abgewiesen

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Für die German Invest-Company GmbH aus Göttingen ist das Insolvenzverfahren endgültig gescheitert. Das Amtsgericht Göttingen hat den Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens mit Beschluss vom 1. Juni 2026 gemäß § 26 Abs. 1 InsO mangels Masse abgewiesen.

Betroffen ist die German Invest-Company GmbH, Rohnsweg 12, 37085 Göttingen, eingetragen beim Amtsgericht Göttingen unter HRB 207773. Geschäftsführer der Gesellschaft ist Manuel Lange.

Das Verfahren wurde unter dem Aktenzeichen 74 IN 94/25 GOE geführt. Nach Prüfung der wirtschaftlichen Verhältnisse kam das Gericht zu dem Ergebnis, dass das vorhandene Vermögen nicht ausreicht, um die Kosten eines Insolvenzverfahrens zu decken. Aus diesem Grund wurde der Insolvenzantrag abgewiesen.

Eine Abweisung mangels Masse bedeutet, dass kein reguläres Insolvenzverfahren eröffnet wird, da die vorhandenen Vermögenswerte nicht einmal die Verfahrenskosten finanzieren können. Für Gläubiger verschlechtern sich dadurch regelmäßig die Aussichten auf eine Befriedigung ihrer Forderungen erheblich.

Gegen die Entscheidung kann innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung beziehungsweise wirksamer öffentlicher Bekanntmachung sofortige Beschwerde beim Amtsgericht Göttingen eingelegt werden.

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

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