Die österreichische Finanzmarktaufsicht (FMA) hat eine Warnung vor Angeboten der Plattform SunPay M1 veröffentlicht. Nach Angaben der Behörde ist das Unternehmen nicht berechtigt, konzessionspflichtige Zahlungsdienste in Österreich zu erbringen.
Betroffen ist die Internetseite sunpaym1.world, über die entsprechende Dienstleistungen angeboten werden. Die FMA weist ausdrücklich darauf hin, dass der Anbieter über keine behördliche Zulassung verfügt, um Zahlungsdienste nach dem österreichischen Zahlungsdienstegesetz 2018 (ZaDiG 2018) anzubieten.
Konkret betrifft die Warnung die Ausführung von Zahlungsvorgängen, einschließlich des Transfers von Geldbeträgen auf Zahlungskonten bei Zahlungsdienstleistern. Für die Erbringung solcher Dienstleistungen ist in Österreich eine entsprechende Konzession erforderlich.
FMA sieht fehlende Berechtigung
Nach Angaben der Aufsichtsbehörde besitzt SunPay M1 keine Erlaubnis zur Durchführung von Zahlungsgeschäften gemäß § 1 Abs. 2 Z 4 ZaDiG 2018. Die Behörde macht daher darauf aufmerksam, dass das Unternehmen die betreffenden Dienstleistungen in Österreich nicht anbieten darf.
Die Veröffentlichung der Warnung erfolgt auf Grundlage von § 94 Abs. 9 des Zahlungsdienstegesetzes 2018. Mit solchen Bekanntmachungen informiert die FMA die Öffentlichkeit über Unternehmen und Plattformen, die Finanz- oder Zahlungsdienstleistungen ohne die erforderliche behördliche Genehmigung anbieten könnten.
Anleger und Verbraucher sollten Vorsicht walten lassen
Die FMA betont regelmäßig, dass Unternehmen für das Angebot von Bankgeschäften, Finanzdienstleistungen, Wertpapiergeschäften oder Zahlungsdiensten in Österreich über eine entsprechende Zulassung verfügen müssen. Fehlt eine solche Bewilligung, können für Kunden erhebliche Risiken entstehen.
Verbrauchern wird daher empfohlen, vor der Nutzung von Finanz- oder Zahlungsdienstleistungen die Zulassung eines Anbieters zu überprüfen. Hierfür stellt die FMA eine öffentliche Unternehmensdatenbank zur Verfügung, in der zugelassene Unternehmen und deren Berechtigungen eingesehen werden können.
Warnhinweise ernst nehmen
Die aktuelle Warnung zu SunPay M1 unterstreicht die Bedeutung einer sorgfältigen Prüfung von Online-Anbietern im Finanz- und Zahlungsverkehr. Insbesondere bei Plattformen, die Geldtransfers oder andere Zahlungsdienste anbieten, sollten Nutzer die regulatorische Stellung des Unternehmens überprüfen, bevor sie finanzielle Transaktionen durchführen oder persönliche Daten übermitteln.
Die FMA empfiehlt Anlegern und Verbrauchern, bei Anbietern ohne nachweisbare Zulassung besondere Vorsicht walten zu lassen und sich im Zweifel direkt bei der zuständigen Aufsichtsbehörde über den regulatorischen Status eines Unternehmens zu informieren.