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FMA warnt vor Tresorwacht: Keine Zulassung für Wertpapiergeschäfte in Österreich

Leovinus (CC0), Pixabay

Die österreichische Finanzmarktaufsicht (FMA) hat eine Warnung vor den Angeboten des Anbieters Tresorwacht veröffentlicht. Nach Angaben der Behörde verfügt das Unternehmen nicht über die erforderliche Berechtigung, konzessionspflichtige Wertpapierdienstleistungen in Österreich anzubieten.

Von der Warnung betroffen sind die Internetseite tresorwacht.com sowie die E-Mail-Adresse support@trezorwacht.com. Das Unternehmen gibt nach Informationen der FMA an, seinen Sitz in den Niederlanden zu haben.

Keine Erlaubnis für die Ausführung von Kundenaufträgen

Die FMA weist darauf hin, dass Tresorwacht nicht über die notwendige Zulassung verfügt, um Wertpapiergeschäfte in Österreich zu erbringen. Insbesondere ist das Unternehmen nicht berechtigt, die Ausführung von Aufträgen für Rechnung von Kunden gemäß § 3 Abs. 2 Z 6 des Wertpapieraufsichtsgesetzes 2018 (WAG 2018) anzubieten.

Die Veröffentlichung der Warnung erfolgt auf Grundlage von § 92 Abs. 11 WAG 2018. Mit solchen Bekanntmachungen informiert die Aufsichtsbehörde die Öffentlichkeit über Unternehmen und Plattformen, die möglicherweise Finanz- oder Wertpapierdienstleistungen ohne die erforderliche behördliche Genehmigung anbieten.

Vorsicht bei nicht regulierten Anbietern

Die Erbringung von Wertpapierdienstleistungen unterliegt in Österreich strengen gesetzlichen Anforderungen. Unternehmen, die Wertpapiergeschäfte, Finanzdienstleistungen oder Bankgeschäfte anbieten möchten, benötigen hierfür eine entsprechende Konzession der FMA oder eine gültige Berechtigung im Rahmen der europäischen Finanzmarktregulierung.

Fehlt eine solche Zulassung, besteht für Anleger ein erhöhtes Risiko, da die angebotenen Dienstleistungen nicht der laufenden Aufsicht der österreichischen Finanzmarktaufsicht unterliegen.

FMA empfiehlt Überprüfung des Zulassungsstatus

Die Behörde rät Anlegern und Verbrauchern, vor der Inanspruchnahme von Finanz- und Wertpapierdienstleistungen die Zulassung eines Anbieters sorgfältig zu überprüfen. Hierfür stellt die FMA eine öffentliche Unternehmensdatenbank zur Verfügung, in der zugelassene Institute und deren Berechtigungen eingesehen werden können.

Die aktuelle Warnung vor Tresorwacht verdeutlicht einmal mehr die Bedeutung einer gründlichen Prüfung von Online-Plattformen und Finanzanbietern. Insbesondere bei Angeboten, die den Handel mit Finanzinstrumenten oder die Ausführung von Wertpapieraufträgen betreffen, sollten Anleger besondere Vorsicht walten lassen und sich vor einer Investition umfassend informieren.

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