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dm faith driven invest UG: Insolvenzverfahren mangels Masse abgewiesen

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Die dm faith driven invest UG (haftungsbeschränkt) mit Sitz im Höhenweg 4 in 89604 Allmendingen ist mit ihrem Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gescheitert. Das Amtsgericht Ulm hat im Verfahren mit dem Aktenzeichen 1 IN 393/25 den Eigenantrag der Gesellschaft mangels vorhandener Insolvenzmasse abgewiesen.

Der Beschluss bedeutet, dass nach Auffassung des Gerichts nicht genügend Vermögen vorhanden ist, um die Kosten eines Insolvenzverfahrens zu decken. Ein reguläres Insolvenzverfahren wird daher nicht eröffnet.

Die Gesellschaft wurde im Jahr 2023 gegründet und war als Beteiligungs- und Vermögensverwaltungsgesellschaft tätig. Nach dem im Handelsregister eingetragenen Unternehmensgegenstand bestand ihre Geschäftstätigkeit insbesondere im Erwerb, Halten und Verwalten von Unternehmensbeteiligungen sowie in der Verwaltung eigenen Vermögens. Das Unternehmen trat dabei nicht als klassischer Finanzdienstleister für Kunden auf, sondern investierte auf eigene Rechnung.

Öffentlich bekannte operative Geschäftsfelder, eigene Produkte oder umfangreiche Dienstleistungsangebote sind nicht erkennbar. Vielmehr war die Gesellschaft als Holding- beziehungsweise Beteiligungsgesellschaft konzipiert, die Anteile an anderen Unternehmen halten und verwalten sollte. Der Firmenname deutet zudem auf einen werte- beziehungsweise glaubensorientierten Investitionsansatz hin.

Geschäftsführer der Gesellschaft ist Adiel Marco Matutis. Die Gesellschaft ist unter der Handelsregisternummer HRB 746018 beim Amtsgericht Ulm eingetragen.

Für Gläubiger stellt die Abweisung mangels Masse regelmäßig eine schlechte Nachricht dar. Da kein Insolvenzverfahren eröffnet wird, besteht häufig nur eine geringe Aussicht auf eine Befriedigung offener Forderungen. In vielen Fällen folgt auf eine solche Entscheidung später die Löschung der Gesellschaft aus dem Handelsregister, sofern keine Vermögenswerte mehr vorhanden sind oder nachträglich ausreichende Mittel zur Durchführung eines Insolvenzverfahrens bereitgestellt werden.

Gegen den Beschluss des Amtsgerichts Ulm kann innerhalb der gesetzlichen Frist sofortige Beschwerde eingelegt werden.

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