Im Insolvenzverfahren der Baumeister Breuer Verwaltungsgesellschaft mbH hat das Amtsgericht Köln die Vergütung des Insolvenzverwalters für eine durchgeführte Nachtragsverteilung festgesetzt.
Betroffen ist das Verfahren unter dem Aktenzeichen 70a IN 25/21. Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Dr. Jörg Gollnick aus Köln.
Das Gericht führt aus, dass aufgrund eines Beschlusses vom 25.11.2024 eine Nachtragsverteilung vorgenommen wurde. Dabei handelt es sich um eine spätere Verteilung von Vermögenswerten, die erst nach Abschluss oder weit fortgeschrittenem Verlauf des eigentlichen Insolvenzverfahrens realisiert werden konnten.
Die Berechnungsgrundlage der Vergütung betrug laut Beschluss 10.350 Euro. Auf dieser Grundlage wurden Vergütung, Auslagen und Umsatzsteuer festgesetzt. Die konkreten Beträge wurden in der veröffentlichten Fassung allerdings anonymisiert („x €“).
Die Nachtragsverteilung deutet darauf hin, dass noch zusätzliche Vermögenswerte oder Forderungen zugunsten der Insolvenzmasse eingezogen werden konnten. Insolvenzgläubiger können dadurch unter Umständen noch eine weitere – meist kleinere – Auszahlung erhalten.
Die Baumeister Breuer Verwaltungsgesellschaft mbH war im Bereich Verwaltung und Beteiligung von Bau- bzw. Immobiliengesellschaften tätig und hatte ihren Sitz in Köln-Deutz.