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Insolvenzantrag der mirewa Holding UG mangels Masse zurückgewiesen

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Amtsgericht Syke – Aktenzeichen 15 IN 32/26

Im Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der mirewa Holding UG (haftungsbeschränkt) mit Sitz in der Feuerwehrstraße 4 in 28857 Syke hat das Amtsgericht Syke eine richtungsweisende Entscheidung getroffen. Die Gesellschaft, eingetragen beim Amtsgericht Walsrode unter der Handelsregisternummer HRB 207676, wird durch ihren Geschäftsführer Mirko Ewald vertreten.

Nach gerichtlicher Prüfung wurde der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens am 19.05.2026 gemäß § 26 Abs. 1 Insolvenzordnung mangels Masse abgewiesen. Das Gericht kam damit zu dem Ergebnis, dass das vorhandene Vermögen der Gesellschaft nicht ausreicht, um die Kosten eines Insolvenzverfahrens zu decken.

Mit dem Beschluss endet das Verfahren bereits im Stadium des Insolvenzantrags, ohne dass es zur offiziellen Eröffnung eines Insolvenzverfahrens kommt. Die Entscheidung verdeutlicht die erhebliche wirtschaftliche Belastung der Gesellschaft und stellt zugleich einen tiefgreifenden Einschnitt für das Unternehmen dar.

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts beim Amtsgericht Syke eingesehen werden.

Zugleich weist das Gericht darauf hin, dass sowohl die Antragstellerin als auch die Antragsgegnerin berechtigt sind, gegen die Entscheidung Rechtsmittel einzulegen. Die sofortige Beschwerde ist innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen beim Amtsgericht Syke einzureichen. Maßgeblich für die Fristwahrung ist der rechtzeitige Eingang der Beschwerde beim zuständigen Gericht.

Darüber hinaus enthält die Entscheidung Hinweise zur Beschwerdemöglichkeit gegen die Festsetzung des Gegenstandswertes sowie Informationen zum Datenschutz nach der Datenschutz-Grundverordnung.

Amtsgericht Syke
19.05.2026

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