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Vorsicht vor Fake-Mails zu angeblichen Urheberrechtsverletzungen

geralt / Pixabay

Kriminelle verschicken derzeit massenhaft betrügerische E-Mails im Namen bekannter Unternehmen und Medienhäuser. Die Empfänger:innen werden darin beschuldigt, urheberrechtlich geschützte Inhalte unerlaubt verwendet zu haben.

Ziel der Täter ist es jedoch nicht, tatsächliche Urheberrechtsverstöße zu verfolgen. Stattdessen sollen Opfer Schadsoftware installieren und sensible Daten preisgeben.

Zahlreiche bekannte Namen missbraucht

Die Fake-Mails treten aktuell unter anderem im Namen folgender Unternehmen auf:

  • ORF
  • FM4
  • Kronehit
  • Lotus Filmproduktion
  • Interspot Film

Die Täter geben sich dabei als angebliche Rechtsabteilungen oder „Legal & Compliance Teams“ aus.

Opfer sollen unter Druck gesetzt werden

In den Nachrichten wird behauptet, die Empfänger:innen hätten:

  • Videos
  • Audioinhalte
  • Bilder
  • urheberrechtlich geschützte Medien

ohne Genehmigung genutzt.

Zur Einschüchterung verweisen die Kriminellen auf angebliche Verstöße gegen das österreichische Urheberrechtsgesetz und drohen mit:

  • rechtlichen Schritten
  • Klagen
  • weiteren Maßnahmen

Zusätzlich setzen sie kurze Fristen von meist sieben Tagen, um Druck aufzubauen.

Gefährlicher Anhang enthält Schadsoftware

Besonders kritisch ist der beigefügte Anhang.

Das angebliche Dokument mit weiteren Informationen dient tatsächlich dazu, Schadsoftware auf dem Gerät des Opfers zu installieren.

Nach bisherigen Analysen handelt es sich dabei um Trojaner, die:

  • weitere Schadprogramme nachladen
  • Passwörter ausspähen
  • Benutzerkonten kompromittieren
  • Geräte unbemerkt überwachen können

Betroffen sein können unter anderem:

  • E-Mail-Konten
  • Onlinebanking
  • Social-Media-Profile
  • gespeicherte Zugangsdaten

Möglicherweise folgt später Geldforderung

Nach Einschätzung von Sicherheitsexpert:innen könnte die Betrugsmasche noch weitergehen.

Wer auf die Nachricht antwortet, erhält möglicherweise später ein angebliches Angebot zur „außergerichtlichen Einigung“. Dabei sollen Betroffene Geld zahlen, um das angebliche Verfahren zu beenden.

Mehrere Warnzeichen entlarven die Fake-Mails

Trotz des professionellen Eindrucks gibt es deutliche Hinweise auf den Betrugsversuch.

Auffällig sind insbesondere:

  • unseriöse Absenderadressen
  • Versand über Plattformen wie Google Appsheet
  • automatische und unpersönliche Anreden
  • sprachliche Fehler und holprige Formulierungen
  • künstlich erzeugter Zeitdruck

Besonders skurril:
Am Ende einiger Mails tauchen völlig zusammenhanglose Textpassagen auf – etwa poetische Beschreibungen von Sonnenstrahlen oder Bahnhöfen. Solche Inhalte haben in offiziellen Rechtsmitteilungen natürlich nichts verloren.

Was Betroffene tun sollten

Wer die E-Mail lediglich erhalten hat, sollte:

  • nicht antworten
  • keine Anhänge öffnen
  • die Nachricht löschen

Wurde der Anhang bereits geöffnet, sollte sofort gehandelt werden:

  • Gerät vom Internet trennen
  • vollständigen Virenscan durchführen
  • Passwörter ändern
  • Onlinebanking kontrollieren
  • Kreditkartenabrechnungen prüfen
  • Anzeige bei der Polizei erstatten

Besonders wichtig ist die schnelle Änderung sensibler Zugangsdaten, vor allem für:

  • E-Mail-Konten
  • Bankzugänge
  • Social-Media-Accounts

Grundsätzlich gilt: Vorsicht bei juristischen Drohungen per Mail

Die Betrüger nutzen gezielt die Unsicherheit vieler Menschen beim Thema Urheberrecht aus.

Offizielle rechtliche Schreiben werden jedoch in der Regel:

  • personalisiert formuliert
  • nachvollziehbar dokumentiert
  • über seriöse Kanzleiadressen verschickt
  • ohne Schadsoftware-Anhänge versendet

Wer unter Druck gesetzt wird, sollte deshalb niemals vorschnell Anhänge öffnen oder auf Forderungen reagieren.

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