Das Amtsgericht Ludwigsburg hat den Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der myLOG GmbH mangels Masse abgewiesen. Dies geht aus einem Beschluss des Insolvenzgerichts vom 22.04.2026 hervor. Das Verfahren wurde unter dem Aktenzeichen 4 IN 73/26 geführt.
Betroffen ist die myLOG GmbH mit Sitz in Hemmingen im Landkreis Ludwigsburg. Die Gesellschaft ist beim Registergericht Stuttgart unter der Handelsregisternummer HRB 781134 eingetragen und wurde durch ihren Geschäftsführer vertreten. Den Insolvenzantrag stellte eine antragstellende Gläubigerin.
Nach Auffassung des Gerichts reicht das vorhandene Vermögen der Gesellschaft nicht aus, um die Kosten eines Insolvenzverfahrens zu decken. In solchen Fällen erfolgt eine sogenannte Abweisung mangels Masse. Für Gläubiger bedeutet dies häufig, dass offene Forderungen voraussichtlich nicht mehr oder nur in sehr geringem Umfang realisiert werden können.
Zum Unternehmensgegenstand der myLOG GmbH gehörten Transport- und Lagerungsdienste, Dienstleistungen der Logistikbranche sowie der Betrieb einer Werkstatt für Pkw und Lkw. Damit war das Unternehmen in mehreren kostenintensiven Bereichen tätig, die in den vergangenen Jahren erheblich unter wirtschaftlichem Druck geraten sind.
Insbesondere die Transport- und Logistikbranche kämpft seit längerer Zeit mit steigenden Kraftstoffkosten, hohem Wettbewerbsdruck, Fahrermangel sowie sinkenden Margen. Hinzu kommen hohe Investitionskosten für Fahrzeuge, Werkstattbetrieb und Lagerlogistik. Gerade kleinere und mittelständische Anbieter geraten schnell in wirtschaftliche Schwierigkeiten, wenn Auftragslagen schwanken oder Zahlungsausfälle auftreten.
Die Entscheidung des Insolvenzgerichts deutet darauf hin, dass die finanzielle Situation der Gesellschaft bereits weit fortgeschritten gewesen sein könnte. Eine Abweisung mangels Masse gilt häufig als Zeichen dafür, dass kaum noch verwertbare Vermögenswerte vorhanden sind.
Gegen den Beschluss kann binnen einer Frist von zwei Wochen sofortige Beschwerde eingelegt werden. Zuständig ist das Amtsgericht Ludwigsburg. Maßgeblich für den Beginn der Frist ist entweder die Verkündung, die Zustellung oder die öffentliche Bekanntmachung im Insolvenzportal.
Der Fall der myLOG GmbH zeigt erneut die angespannte Lage in der deutschen Transport- und Logistikbranche. Besonders Unternehmen mit hohem Fixkostenanteil und starkem Wettbewerbsdruck stehen derzeit vor erheblichen wirtschaftlichen Herausforderungen.