Dark Mode Light Mode

Amtsgericht Köln setzt Vergütung im Insolvenzverfahren der ROTONDA Immobilien Verwaltungs GmbH fest

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Köln. Im Insolvenzverfahren über das Vermögen der ROTONDA Immobilien Verwaltungs GmbH hat das Amtsgericht Köln die Vergütung für eine Nachtragsverteilung festgesetzt. Das Verfahren wird unter dem Aktenzeichen 75 IN 165/08 geführt. Der Beschluss erging am 11. Mai 2026.

Die Gesellschaft mit Sitz am Römerhof 6 in 50858 Köln ist im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 30187 eingetragen. Geschäftsführer der Gesellschaft ist Herbert Zimmer.

Zum Insolvenzverwalter wurde bereits zuvor Dr. Werner Roderfeld aus Dresden bestellt. Nach Angaben des Gerichts hatte der Insolvenzverwalter auf Grundlage eines Beschlusses vom 27. März 2024 eine Nachtragsverteilung durchgeführt. Für diese Tätigkeit setzte das Gericht nun die entsprechende Vergütung sowie Auslagenerstattung fest. Die konkreten Beträge wurden in der veröffentlichten Fassung anonymisiert.

Die ROTONDA Immobilien Verwaltungs GmbH war im Bereich Immobilienverwaltung und Immobilienbeteiligungen tätig. Verwaltungsgesellschaften dieser Art übernehmen häufig die Steuerung, Verwaltung und organisatorische Betreuung von Immobilienprojekten oder Objektgesellschaften innerhalb von Unternehmensgruppen.

Die nun erfolgte Vergütungsfestsetzung zeigt, dass das bereits seit 2008 laufende Insolvenzverfahren weiterhin abgewickelt wird. Nachtragsverteilungen erfolgen typischerweise dann, wenn nachträglich weitere Vermögenswerte realisiert oder Forderungen eingezogen werden können, die anschließend an Gläubiger verteilt werden.

Kommentar hinzufügen Kommentar hinzufügen

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Previous Post

Sammelklage gegen ExtraEnergie: Millionenforderungen wegen umstrittener Preisschocks möglich

Next Post

Windpark Goedde-Menke GmbH & Co. KG: Schuldenabbau stärkt Bilanz – dennoch bleiben Risiken sichtbar