Die Finanzaufsicht BaFin warnt vor den Websites bitwerk(.)pro und bitwerk(.)vip. Nach Erkenntnissen der Behörde werden dort Bankgeschäfte sowie Finanz- und Kryptowerte-Dienstleistungen angeboten, ohne dass eine erforderliche Zulassung vorliegt. Die Plattform tritt mit angeblichem Sitz in Berlin auf und bewirbt unter anderem den Handel mit Kryptowerten und Aktien.
Besonders kritisch ist der Hinweis auf einen möglichen Identitätsmissbrauch. Demnach wird der Name der in Willich ansässigen Gesellschaft für Kryptoregisterführung mbH verwendet, ohne dass eine Verbindung zu den genannten Websites besteht. Solche Täuschungsversuche sind ein typisches Vorgehen unseriöser Anbieter, um Vertrauen bei potenziellen Anlegern zu schaffen.
Grundsätzlich gilt: Anbieter von Bank-, Finanz-, Wertpapier- oder Kryptodienstleistungen benötigen in Deutschland eine Erlaubnis der BaFin. Fehlt diese, handelt es sich um unerlaubte Geschäfte, bei denen kein regulierter Anlegerschutz besteht.
Für Anleger ergeben sich daraus klare Risiken. Plattformen ohne Zulassung unterliegen keiner Aufsicht, Einlagen sind nicht abgesichert und im Schadensfall bestehen kaum Möglichkeiten, Verluste zurückzufordern.
Die BaFin empfiehlt daher:
- Anbieter stets in der offiziellen Unternehmensdatenbank zu prüfen
- Vorsicht bei Plattformen mit unklaren oder widersprüchlichen Unternehmensangaben
- Misstrauen bei Nutzung bekannter Firmennamen ohne überprüfbare Verbindung
- Keine Gelder an nicht regulierte Anbieter zu überweisen
Die Warnung erfolgt auf Grundlage von § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz sowie § 10 Absatz 7 Kryptomärkteaufsichtsgesetz.
Fazit:
Bei bitwerk(.)pro und bitwerk(.)vip bestehen deutliche Hinweise auf unerlaubte Finanzgeschäfte und Täuschung durch Identitätsmissbrauch. Anleger sollten solche Angebote konsequent meiden.