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Vorsicht bei Mietwagen-Rückgabe: Wie dubiose Anbieter mit kleinen Schäden Kasse machen

Tumisu (CC0), Pixabay

Viele Urlauber kennen die Situation: Bei der Rückgabe des Mietwagens entdeckt der Mitarbeiter plötzlich eine Delle oder einen Kratzer, der angeblich vorher nicht vorhanden war. Die Folge: eine Forderung über mehrere hundert Euro – oft 300 bis 500 Euro oder mehr. Besonders problematisch wird es, wenn Kunden schnell zahlen sollen.

Gerade wenn Reisende eine zusätzliche Versicherung über Vergleichsportale abgeschlossen haben, nutzen einige unseriöse Anbieter diese Situation gezielt aus.

Warum Versicherungen die Masche begünstigen können

Viele Mietwagen-Vermittler bieten inzwischen Rückerstattungs-Versicherungen an. Das Prinzip ist einfach:

  1. Der Kunde zahlt den Schaden zunächst selbst.

  2. Danach reicht er Belege bei der Versicherung ein.

  3. Die Versicherung erstattet den Betrag später zurück.

Für Kunden klingt das komfortabel – schließlich müssen sie sich am Schalter nicht lange streiten. Genau das nutzen manche Vermieter aus: Sie wissen, dass viele Kunden sofort zahlen, um anschließend ihr Geld von der Versicherung zurückzubekommen.

Schäden werden teilweise mehrfach abgerechnet

Besonders problematisch wird es, wenn kleinere Schäden nicht sofort repariert werden. Manche Anbieter sammeln mehrere Kratzer oder Dellen über längere Zeit und rechnen sie trotzdem jeweils einzeln ab.

Das kann so aussehen:

  • Schaden laut Kostenvoranschlag: 350 Euro

  • Bearbeitungsgebühr („Processing Fee“)

  • Gutachterkosten

  • Wertminderung

Wenn mehrere Kunden für denselben Schaden zahlen, können über Monate mehrere tausend Euro zusammenkommen.

Rechtlich ist nicht alles verboten

Nach deutschem Recht darf ein Vermieter grundsätzlich Schadenersatz verlangen, auch ohne Reparatur. Entscheidend ist, ob dem Vermieter ein wirtschaftlicher Schaden entstanden ist.

Deshalb ist auch eine sogenannte fiktive Abrechnung möglich:

  • Abrechnung nach Kostenvoranschlag

  • Abrechnung nach Gutachten

  • zusätzlich möglicher Wertverlust

Eine tatsächliche Reparatur ist also nicht zwingend erforderlich.

Grauzonen im Mietwagengeschäft

In der Praxis entstehen dabei häufig Graubereiche. Kritisch wird es etwa dann, wenn:

  • Schäden mehrfach abgerechnet werden

  • der Schaden bereits vorher vorhanden war

  • überhöhte Kostenvoranschläge verwendet werden

  • zusätzliche Gebühren pauschal berechnet werden

Für Kunden ist es oft schwer zu prüfen, ob eine Forderung berechtigt ist – vor allem im Ausland und unter Zeitdruck.

So schützen sich Kunden

Reisende können einige einfache Maßnahmen ergreifen, um Probleme zu vermeiden:

1. Fahrzeug bei Übernahme dokumentieren
Fotos oder Videos vom gesamten Auto machen – besonders von Kratzern und Felgen.

2. Rückgabe ebenfalls fotografieren
Auch bei der Abgabe sollte der Zustand dokumentiert werden.

3. Übergabeprotokoll genau prüfen
Alle Schäden müssen schriftlich festgehalten werden.

4. Forderungen nicht sofort akzeptieren
Wenn Zweifel bestehen, sollte man eine genaue Begründung verlangen.

5. Kreditkarten-Versicherungen prüfen
Manche Kreditkarten bieten bereits Mietwagen-Schutz, sodass zusätzliche Versicherungen unnötig sind.

Fazit

Die meisten Mietwagenfirmen arbeiten seriös. Dennoch gibt es immer wieder Fälle, in denen kleine Schäden zu einer lukrativen Einnahmequelle werden. Wer den Zustand des Fahrzeugs genau dokumentiert und sich nicht unter Druck setzen lässt, kann sich vor ungerechtfertigten Forderungen besser schützen.

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