Aktenzeichen 36 IN 50/25 – 4
Im Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der DEGAG Investment GmbH mit Sitz in der Hohe Bleichen 8 in 20354 Hamburg hat das Amtsgericht Hameln eine abschließende Entscheidung getroffen. Die Gesellschaft ist im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter der Nummer HRB 183239 eingetragen und wird durch die Geschäftsführer Bernd Klein aus Hameln sowie Robin Joel Simon aus Düsseldorf vertreten.
Nach Prüfung der wirtschaftlichen Verhältnisse der Schuldnerin stellte das Insolvenzgericht fest, dass das vorhandene Vermögen nicht ausreicht, um die Kosten eines Insolvenzverfahrens zu decken. Aus diesem Grund wurde der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens mit Beschluss vom 10. März 2026 gemäß § 26 Absatz 1 der Insolvenzordnung mangels Masse abgewiesen.
Eine solche Entscheidung ergeht, wenn zwar ein Insolvenzgrund bestehen kann, jedoch keine ausreichenden Vermögenswerte vorhanden sind, um zumindest die Kosten des Insolvenzverfahrens zu finanzieren. In diesem Fall wird das Verfahren nicht eröffnet.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des zuständigen Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Gegen die Entscheidung steht den Beteiligten das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde zu. Diese ist innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen beim Amtsgericht Hameln einzulegen. Maßgeblich für den Beginn der Frist ist entweder die Zustellung des Beschlusses, dessen Verkündung oder der Zeitpunkt der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung.
Die Beschwerde kann schriftlich eingereicht oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines Amtsgerichts erklärt werden. Sie muss die angefochtene Entscheidung bezeichnen und ausdrücklich erklären, dass gegen diesen Beschluss Beschwerde eingelegt wird.
Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, gegen die Festsetzung des Gegenstandswertes Beschwerde einzulegen, sofern der Wert des Beschwerdegegenstandes 200 Euro übersteigt. Diese Beschwerde ist innerhalb von sechs Monaten nach Rechtskraft der Entscheidung oder nach anderweitiger Beendigung des Verfahrens beim Amtsgericht Hameln einzureichen.
Mit dem Beschluss vom 10. März 2026 endet das Insolvenzantragsverfahren der DEGAG Investment GmbH, ohne dass ein Insolvenzverfahren eröffnet wurde.
Hier die Insolvenzbekanntmachung: