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Dienstfahrrad vom Arbeitgeber: Welche steuerlichen Regeln gelten

NoPixelZone (CC0), Pixabay

Immer mehr Beschäftigte nutzen ein Fahrrad oder E-Bike vom Arbeitgeber. Gerade mit Beginn der wärmeren Jahreszeit wird das Dienstrad für viele zur attraktiven Alternative zum Auto. Doch steuerlich gibt es dabei zwei unterschiedliche Modelle, die sich deutlich auf Kosten und Abgaben auswirken.

Variante 1: Dienstrad zusätzlich zum Gehalt

Am günstigsten für Arbeitnehmer ist ein Fahrrad, das zusätzlich zum Gehalt vom Arbeitgeber zur Verfügung gestellt wird. In diesem Fall gilt:

  • Es entsteht kein steuerpflichtiger geldwerter Vorteil.
  • Auch keine Sozialversicherungsbeiträge fallen an.
  • Der Arbeitgeber übernimmt alle Kosten, etwa Leasingrate, Miete oder Kaufpreis.

Diese Regelung gilt auch für E-Bikes mit Motorunterstützung bis 25 km/h. Schnellere Modelle wie S-Pedelecs oder E-Scooter gelten steuerlich als Kraftfahrzeuge und werden ähnlich wie Dienstwagen behandelt.

Variante 2: Dienstrad über Gehaltsumwandlung

In Deutschland deutlich häufiger ist das Leasingmodell über Anbieter wie JobRad oder Lease a Bike. Dabei:

  • least der Arbeitgeber das Fahrrad
  • überlässt es dem Arbeitnehmer
  • dieser verzichtet im Gegenzug auf einen Teil seines Bruttogehalts

Der finanzielle Vorteil entsteht dadurch, dass der Gehaltsverzicht brutto erfolgt, sich also netto weniger stark auswirkt.

Allerdings gilt hier keine vollständige Steuerfreiheit. Stattdessen wird ein geldwerter Vorteil versteuert. Dieser beträgt:

  • 1 Prozent pro Monat von einem Viertel der unverbindlichen Preisempfehlung (UVP) des Fahrrads.

Auf diesen Betrag fallen zusätzlich Sozialversicherungsbeiträge an.

Arbeitgeber müssen ebenfalls Steuern zahlen

Auch für Arbeitgeber entstehen steuerliche Pflichten. Sie müssen für die Überlassung des Fahrrads Umsatzsteuer abführen.

Fazit

Ein Dienstfahrrad kann für Beschäftigte finanziell attraktiv sein – vor allem, wenn es zusätzlich zum Gehalt bereitgestellt wird. Beim verbreiteten Leasingmodell über Gehaltsumwandlung entsteht zwar ein steuerpflichtiger Vorteil, dennoch bleibt das Dienstrad für viele Arbeitnehmer deutlich günstiger als ein privat gekauftes Fahrrad. 🚲💶

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