Die sächsische Landesregierung hat ein neues Polizeigesetz auf den Weg gebracht. Nach Angaben von Innenminister Armin Schuster sollen die geplanten Änderungen auf die veränderte Sicherheitslage sowie auf technische Entwicklungen reagieren.
Taser-Einsatz ab kommendem Jahr möglich
Kernpunkt des Gesetzentwurfs ist die Einführung von Tasern bei der Polizei in Sachsen. Ab dem kommenden Jahr sollen die Beamtinnen und Beamten die sogenannten Distanz-Elektroimpulsgeräte einsetzen dürfen. Ziel sei es, in bestimmten Einsatzlagen eine zusätzliche Option zwischen Schlagstock und Schusswaffe zu schaffen.
Regeln für Drohnen und Drohnenabwehr
Zudem werden der Einsatz von Drohnen durch die Polizei sowie Maßnahmen zur Abwehr unbemannter Fluggeräte rechtlich geregelt. Damit reagiert die Landesregierung auf die zunehmende Verbreitung ziviler Drohnen und mögliche Sicherheitsrisiken – etwa bei Großveranstaltungen oder an sensiblen Einrichtungen.
Videoüberwachung an Kriminalitätsschwerpunkten
An ausgewiesenen Kriminalitätsschwerpunkten soll künftig eine „intelligente Videoüberwachung“ möglich sein. Gemeint sind Systeme, die mithilfe automatisierter Auswertung auffällige Bewegungsmuster erkennen können. Details zur konkreten Ausgestaltung und zu datenschutzrechtlichen Sicherungen sollen im weiteren Gesetzgebungsverfahren präzisiert werden.
Landtag entscheidet
Bevor das neue Polizeigesetz in Kraft treten kann, muss der Sächsische Landtag dem Entwurf zustimmen. In der Vergangenheit waren ähnliche Vorhaben regelmäßig Gegenstand kontroverser Debatten – insbesondere mit Blick auf Bürgerrechte und Datenschutz.
Mit dem Gesetzentwurf stellt sich Sachsen in eine Reihe mehrerer Bundesländer, die ihre Polizeibefugnisse in den vergangenen Jahren ausgeweitet oder modernisiert haben.