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Insolvenzantrag der NILS THOMAS IMMOBILIEN GmbH mangels Masse abgewiesen

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Aktenzeichen 96 IN 209/25

Im Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der NILS THOMAS IMMOBILIEN GmbH, Kapellenstraße 4 in 53919 Weilerswist, hat das Amtsgericht Bonn den Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens mangels Masse abgewiesen.

Die Gesellschaft ist im Handelsregister des Amtsgerichts Bonn unter HRB 26438 eingetragen und wird gesetzlich vertreten durch ihren Geschäftsführer Nils Thomas, wohnhaft in Weilerswist. Unternehmensgegenstand ist die Maklertätigkeit im Bereich von Wohn- und Gewerbeimmobilien sowie Grundstücken im Sinne von § 34 c Gewerbeordnung.

Der Insolvenzantrag der Schuldnerin war am 26. November 2025 beim Gericht eingegangen. Mit Beschluss vom 19. Februar 2026 stellte das Insolvenzgericht fest, dass keine ausreichende Vermögensmasse vorhanden ist, um die Kosten eines Insolvenzverfahrens zu decken. Auf dieser Grundlage wurde der Antrag gemäß § 26 Absatz 1 Insolvenzordnung zurückgewiesen.

Die Abweisung mangels Masse bedeutet, dass kein Insolvenzverfahren eröffnet und kein Insolvenzverwalter bestellt wird. Eine gemeinschaftliche Befriedigung der Gläubiger im Rahmen eines geordneten Insolvenzverfahrens findet damit nicht statt.

Mit der Entscheidung vom 19. Februar 2026 ist das Insolvenzeröffnungsverfahren vor dem Amtsgericht Bonn beendet worden.

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