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Vorläufige Insolvenzverwaltung bei der ALNUVA GmbH in Berlin angeordnet

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Im Insolvenzeröffnungsverfahren mit dem Aktenzeichen 3613 IN 6086/25 hat das Amtsgericht Charlottenburg am 8. Februar 2026 um 09:15 Uhr weitreichende Sicherungsmaßnahmen über das Vermögen der ALNUVA GmbH mit Sitz in der Kantstraße 29 in Berlin angeordnet. Die Gesellschaft ist im Handelsregister des Amtsgerichts Charlottenburg unter HRB 253213 eingetragen und wird durch ihren Geschäftsführer Nazim Vatic vertreten.

Zur Verhinderung nachteiliger Veränderungen in der Vermögenslage der Schuldnerin ordnete das Gericht die vorläufige Insolvenzverwaltung an. Zugleich wurden sämtliche Maßnahmen der Zwangsvollstreckung gegen die Gesellschaft untersagt, soweit sie nicht unbewegliche Gegenstände betreffen. Bereits eingeleitete Vollstreckungsmaßnahmen wurden mit dem Beschluss einstweilen eingestellt, um die wirtschaftliche Substanz des Unternehmens zu sichern.

Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin bestellte das Gericht die Berliner Rechtsanwältin Geraldine Mocci. Ab dem Zeitpunkt der Anordnung sind Verfügungen der Schuldnerin über ihr Vermögen nur noch mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin wirksam. Diese ist nicht allgemeine Vertreterin der Gesellschaft, sondern hat die Aufgabe, das Vermögen der Schuldnerin zu überwachen, zu sichern und zu erhalten. Darüber hinaus hat sie zu prüfen, ob das vorhandene Vermögen ausreicht, um die Kosten des Insolvenzverfahrens zu decken.

Der Beschluss räumt der vorläufigen Insolvenzverwalterin umfassende Befugnisse ein. Sie ist ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen und hierfür ein Insolvenzsonderkonto zu führen. Die kontoführenden Kreditinstitute wurden zur Auskunftserteilung verpflichtet. Gleichzeitig wurde den Drittschuldnern der ALNUVA GmbH untersagt, Zahlungen an die Gesellschaft selbst zu leisten. Leistungen dürfen nur noch an die vorläufige Insolvenzverwalterin erbracht werden.

Ferner ist die vorläufige Insolvenzverwalterin berechtigt, die Geschäftsräume und betrieblichen Einrichtungen der Schuldnerin zu betreten, Einsicht in Bücher und Geschäftspapiere zu nehmen und alle zur Aufklärung der Vermögensverhältnisse erforderlichen Auskünfte zu verlangen. Diese Maßnahmen schaffen die rechtliche Grundlage für eine geordnete Prüfung der wirtschaftlichen Lage des Unternehmens und für die weitere Entscheidung über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens.

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