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Vorläufige Insolvenzverwaltung bei Gerking GmbH & Co. KG angeordnet

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Im Insolvenzeröffnungsverfahren mit dem Aktenzeichen 80 IN 91/26 hat das Amtsgericht Bochum am 3. Februar 2026 um 15:11 Uhr die vorläufige Insolvenzverwaltung über das Vermögen der Gerking GmbH & Co. KG mit Sitz in Herne angeordnet. Die Gesellschaft ist im Handelsregister des Amtsgerichts Bochum unter HRA 7154 eingetragen und wird durch ihre persönlich haftende Gesellschafterin, die Gerking Verwaltungs GmbH, vertreten. Deren Geschäftsführung liegt bei Angela Gerking.

Zur Sicherung der Vermögenswerte bestellte das Gericht den Rechtsanwalt Hassan Ben Djemia aus Herne zum vorläufigen Insolvenzverwalter. Mit der Entscheidung sind Verfügungen über Vermögensgegenstände der Gesellschaft nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zugleich wurden umfassende Sicherungsmaßnahmen angeordnet, um eine Beeinträchtigung der Insolvenzmasse zu verhindern.

Drittschuldner wurden angewiesen, Zahlungen nicht mehr an die Gesellschaft selbst zu leisten, sondern ausschließlich unter Beachtung der gerichtlichen Anordnung an den vorläufigen Insolvenzverwalter. Dieser ist berechtigt, Bankguthaben sowie sonstige Forderungen einzuziehen und eingehende Gelder entgegenzunehmen. Darüber hinaus untersagte das Gericht Vollstreckungsmaßnahmen gegen die Schuldnerin, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind, und stellte bereits begonnene Maßnahmen vorläufig ein. Die angeordneten Schritte dienen dazu, die wirtschaftliche Situation des Unternehmens zu stabilisieren und die Voraussetzungen für die Entscheidung über die mögliche Eröffnung des Insolvenzverfahrens sorgfältig zu prüfen.

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