Amtsgericht Offenburg
Strafvollstreckung gegen Abdulwahab Agha
7 VRJs 26/20
Mit Urteil des Amtsgerichts Offenburg vom 14.05.2020, rechtskräftig seit 23.05.2020, Az: 7 Ls 202 Js 9865/18 jug., wurde gegen den Verurteilten die Einziehung wie folgt angeordnet:
Zahlung eines Wertersatzes von Taterträgen in Höhe von 14.302,91 EUR.
Nach der genannten Entscheidung könnte Ihnen aus der/den, der Verurteilung zugrunde liegenden, Tat(en) ein Entschädigungsanspruch gegen den Verurteilten zustehen.
Der Entscheidung liegt folgender Sachverhalt zugrunde: Einbruch zwischen dem 22.5.2018 19:30 und dem 23.5.2018 8:00 Uhr in die Räumlichkeiten der Schum-euroshop GmbH & Co KG, Hauptstraße 28, 77694 Kehl. Der Täter entwendete den Tresor im Wert von 325,00 €, sowie den Inhalt des Tresors mit 3780,16 € Bargeld.
Zur Sicherung etwaiger Ansprüche von Verletzten konnten bislang Vermögenswerte von 800,00 EUR gesichert werden.
Diese Mitteilung erfolgt, um Ihnen die Möglichkeit zu eröffnen, Ihre Rechte auf Entschädigung bei dem Amtsgericht Offenburg geltend machen zu können. Sollten Sie Ihre Rechte bereits anderweitig durchgesetzt haben oder beabsichtigen, diese künftig durchzusetzen, wird um Mitteilung gebeten.
Zur Geltendmachung bei dem Amtsgericht Offenburg melden Sie Ihre Ansprüche bitte binnen 6 Monaten nach Zugang dieser Mitteilung unter Angabe des o. g. Aktenzeichens hier an.
Die Anmeldung ist innerhalb dieser Frist formlos und kostenfrei möglich, § 459k Abs. 1 StPO.
Machen Sie Ihre Ansprüche binnen der genannten Frist nicht geltend, bleibt der Staat Eigentümer der bei Vollstreckung der Einziehung beigetriebenen Wertersatzbeträge.
Eine Auszahlung durch das Amtsgericht Offenburg an Sie kann nur dann erfolgen, wenn alle anderen Verletzten ebenfalls vollständig entschädigt werden können. Andernfalls müssten Sie Ihre Ansprüche erneut in einem Insolvenzverfahren über das Vermögen des Einziehungsbetroffenen anmelden. Hierüber werden Sie gegebenenfalls nochmals von einem Insolvenzverwalter aufgefordert. Da eine vorzeitige Entschädigung nicht möglich ist, werden Sie gebeten, von Sachstandsanfragen abzusehen.
Bitte beachten Sie auch die weiteren Erläuterungen im anliegenden Merkblatt.
Dem Gericht ist es nicht erlaubt, im Einzelfall rechtlichen Rat zu erteilen und nicht möglich, Auskünfte über etwaige Erfolgsaussichten des Entschädigungsverfahrens zu geben.
Bitte sehen Sie deshalb von Rückfragen ab und lassen Sie sich ggf. anwaltlich beraten.
Kriener, Rechtspflegerin
Hinweis:
Diese Veröffentlichung ist eine Übernahme aus dem Bundesanzeiger. Sobald wir Kenntnis davon erhalten, dass dieser Eintrag gelöscht wurde, löschen wir diesen Eintrag natürlich auch inklusive Google-Cache-Antragslöschung. Wir verweisen auch auf unser Impressum.