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Neues Jahr – alter Ärger bei M1VV-Gesellschaften

GraphicMama-team (CC0), Pixabay

Auch zu Beginn des neuen Jahres reißt der Ärger rund um die Erste M1 VV Festzins GmbH & Co. KG, die M1VV NPL & Wealth GmbH & Co. KG sowie die M1VV Vermögensverwaltung GmbH & Co. 2 KG nicht ab.

Nach fortgesetzten Recherchen steht inzwischen fest: Rund fünf Millionen Euro an Anlegergeldern gelten derzeit als verschwunden. Die Geldflüsse lassen sich nach vorliegenden Erkenntnissen einer bestimmten Person zuordnen, die sich aktuell außerhalb Deutschlands aufhält und für Rückfragen nicht zur Verfügung steht.

Für erhebliches Kopfschütteln sorgt, dass bis heute offenbar keine Strafanzeige durch die Geschäftsführungen der betroffenen Anlagegesellschaften gestellt wurde. Warum ein solcher Schritt bislang unterblieben ist, bleibt ungeklärt.

Gleichzeitig gibt es Hinweise darauf, dass die Geschäftsführung plant, die Gesellschaften in die Liquidation zu überführen. Aus Sicht von Anlegerschützern ist dies kritisch zu bewerten, da eine Liquidation die spätere Durchsetzung von Ansprüchen erschweren kann. Nach derzeitigem Kenntnisstand spricht ohnehin vieles dafür, dass es zu Insolvenzverfahren kommen wird.

Was können Anleger jetzt tun?

Aus Sicht von Verbraucherschützern sollten Anleger nicht länger abwarten. Notwendige Schritte sind:

  • Strafanzeige gegen die mutmaßlich verantwortliche Person wegen des Verdachts der Veruntreuung von Anlegergeldern

  • Gemeinsames Vorgehen zur Aufklärung des Geldverbleibs, etwa durch Beauftragung spezialisierter Ermittler

Die Kosten für entsprechende Recherchen liegen erfahrungsgemäß zwischen 60.000 und 100.000 Euro. Bei breiter Beteiligung kann dieser Betrag auf viele Schultern verteilt werden. Denkbar ist die Einrichtung eines Treuhandkontos, über das ausschließlich Ermittlungsmaßnahmen finanziert werden.

Vergleichbare Fälle zeigen, dass eine frühzeitige und koordinierte Vorgehensweise die Chancen erhöht, Vermögenswerte zu sichern – auch wenn ein Erfolg nie garantiert werden kann.

Fest steht: Untätigkeit hilft niemandem. Je länger zugewartet wird, desto schwieriger wird es, verlorenes Anlegergeld zurückzuholen.

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