Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) schlägt erneut Alarm und warnt eindringlich vor Angeboten auf den Websites ubpmanagement.co, commerzglobal.com, longsharks.com und paribasgroup.net. Nach Erkenntnissen der Finanzaufsicht handelt es sich um einen systematischen Identitätsmissbrauch, bei dem bekannte oder seriös klingende Unternehmensnamen genutzt werden, um Anlegerinnen und Anleger zu täuschen.
Konkret treten die Betreiber der Plattformen als angeblich in Frankfurt am Main ansässige Unternehmen UBP Management und Commerz Global sowie als vermeintlich in London beheimatete Gesellschaften Longsharks Capital und Paribas Group auf. Tatsächlich stammen die angebotenen Finanz-, Wertpapier- und Kryptowerte-Dienstleistungen jedoch nicht von den auf den Websites genannten Unternehmen. Eine Erlaubnis der BaFin liegt in keinem der Fälle vor.
Besonders auffällig ist die Plattform paribasgroup.net. Sie ist nahezu identisch mit der Website paribasgroup.io, vor der die BaFin bereits am 4. September 2025 öffentlich gewarnt hatte. Der nahezu unveränderte Neuauftritt unter einer anderen Domain deutet auf ein gezieltes Vorgehen hin, mit dem frühere Warnungen umgangen und neue potenzielle Opfer angesprochen werden sollen.
Die Masche folgt einem bekannten Muster: Mit professionell gestalteten Internetseiten, internationalen Standorten und klangvollen Namen wird Seriosität suggeriert. Für Verbraucherinnen und Verbraucher ist auf den ersten Blick kaum erkennbar, dass es sich um unerlaubte und nicht beaufsichtigte Angebote handelt. Gerade im Bereich von Online-Trading und Krypto-Investments sind solche Täuschungen weit verbreitet.
Die BaFin stellt klar, dass Finanz- und Wertpapierdienstleistungen sowie Kryptowerte-Dienstleistungen in Deutschland nur mit einer ausdrücklichen Erlaubnis der Finanzaufsicht angeboten werden dürfen. Anbieter, die ohne diese Genehmigung tätig sind, handeln rechtswidrig und entziehen sich der staatlichen Kontrolle. Ob ein Unternehmen tatsächlich zugelassen ist, lässt sich jederzeit über die Unternehmensdatenbank der BaFin überprüfen.
Die Warnung basiert auf § 37 Absatz 4 des Kreditwesengesetzes sowie § 10 Absatz 7 des Kryptomärkteaufsichtsgesetzes. In diesem Zusammenhang weist die BaFin erneut darauf hin, dass Anlagebetrug häufig über Messenger-Dienste wie WhatsApp oder Telegram angebahnt wird. Persönliche Ansprache, exklusive Gruppen und angebliche Insider-Tipps sind typische Warnsignale.
In der Rubrik „Finanzbetrug erkennen“ informiert die BaFin fortlaufend über aktuelle Betrugsfälle und zeigt auf, wie sich Anlegerinnen und Anleger schützen können. Die zentrale Botschaft bleibt eindeutig: Bekannte Namen und internationale Adressen sind kein Beweis für Seriosität – entscheidend ist allein eine überprüfbare behördliche Zulassung.