Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat ihre Warnung im Zusammenhang mit Paragonix Edge ausgeweitet. Nach aktuellen Erkenntnissen der Finanzaufsicht besteht der Verdacht, dass die bislang unbekannten Betreiber über mehrere weitere Internetauftritte ohne die erforderliche Zulassung Kryptowerte-Dienstleistungen anbieten.
Konkret warnt die BaFin vor Angeboten auf den Websites paragonixedge.org, hhessel.com, funkmp.com und altenweerth.com. Diese Domains werden nach Einschätzung der Aufsichtsbehörde dem Umfeld von Paragonix Edge zugerechnet. Eine Beaufsichtigung oder Zulassung durch die BaFin liegt nicht vor.
Bereits am 18. Dezember 2025 hatte die Finanzaufsicht vor Paragonix Edge sowie vor der Website paragonixedge.app gewarnt. Dass nun weitere Domains mit ähnlicher Ausrichtung auftauchen, deutet auf ein systematisches Vorgehen hin, bei dem Angebote unter wechselnden Internetadressen weitergeführt werden.
Grundsätzlich gilt: Wer in Deutschland Kryptowerte-Dienstleistungen anbietet, benötigt hierfür eine ausdrückliche Zulassung der BaFin. Anbieter, die ohne diese Genehmigung tätig sind, handeln rechtswidrig und entziehen sich der staatlichen Aufsicht. Für Nutzerinnen und Nutzer besteht dadurch ein erhebliches Risiko, da weder Anlegerschutz noch verlässliche Kontrollmechanismen gewährleistet sind.
Ob ein Unternehmen über eine entsprechende Zulassung verfügt, lässt sich über die öffentlich zugängliche Unternehmensdatenbank der BaFin überprüfen. Die rechtliche Grundlage der aktuellen Warnung bildet § 10 Absatz 7 des Kryptomärkteaufsichtsgesetzes.
Mit der erneuten Warnung mahnt die BaFin zur besonderen Vorsicht bei Krypto-Angeboten im Internet. Wechselnde Domainnamen, fehlende Transparenz und der Verweis auf innovative Handelsmodelle sind typische Merkmale unseriöser Anbieter. Anlegerinnen und Anleger sollten entsprechende Angebote meiden und vor jeder Investitionsentscheidung sorgfältig prüfen, ob eine behördliche Zulassung vorliegt.