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Dreiste Täuschung mit bekannten Namen: BaFin warnt vor Identitätsdiebstahl über fidelity-ag.com

Clker-Free-Vector-Images (CC0), Pixabay

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) warnt eindringlich vor Angeboten auf der Website fidelity-ag.com. Nach Erkenntnissen der Finanzaufsicht betreiben die bislang unbekannten Betreiber dort unerlaubte Bankgeschäfte, insbesondere im Bereich Festgeld, sowie Finanz- und Wertpapierdienstleistungen – ohne die dafür in Deutschland zwingend erforderliche Erlaubnis.

Besonders perfide ist die Vorgehensweise der mutmaßlichen Betrüger. Die Festgeldangebote werden unter anderem per E-Mail von der Adresse festgeld@fidelity-ag.com versandt und erwecken gezielt den Eindruck, von einem etablierten und vertrauenswürdigen Anbieter zu stammen. Tatsächlich stellt die BaFin klar: Die Angebote stammen weder von der schweizerischen Fidelity Treuhand und Verwaltungs AG noch von einem anderen Unternehmen der Marke „Fidelity“. Der bekannte Name wird missbräuchlich genutzt, um Seriosität vorzutäuschen.

Hinzu kommt ein weiterer schwerwiegender Aspekt: Bei telefonischen Kontakten wird offenbar die Telefonnummer der FIL Fondsbank GmbH angezeigt. Diese Rufnummer wird jedoch ohne jede Berechtigung verwendet. Es handelt sich um einen Fall von Caller-ID-Spoofing, bei dem die angezeigte Telefonnummer manipuliert wird, um Vertrauen zu erzeugen und Rückfragen zu legitimieren. Die BaFin spricht in diesem Zusammenhang ausdrücklich von Identitätsdiebstahl in mehreren Dimensionen.

Wie auch bei anderen bereits bekannten Fällen setzen die Betreiber auf aggressive Werbebotschaften. Auf den Websites wird unter anderem mit dem Slogan geworben: „Bester Online-Kreditfinanzdienst. Wir verfügen über alle Arten von schnellen, sicheren und zuverlässigen Krediten, auch wenn Sie Bankbeschränkungen haben.“ Solche Versprechen richten sich gezielt an Verbraucherinnen und Verbraucher in finanziell angespannten Situationen und gelten aus Sicht der Aufsicht als klassisches Warnsignal.

Die BaFin erinnert daran, dass Bankgeschäfte, Finanz- und Wertpapierdienstleistungen in Deutschland nur mit ausdrücklicher Erlaubnis der Finanzaufsicht angeboten werden dürfen. Anbieter, die ohne diese Genehmigung tätig sind, unterliegen keiner staatlichen Kontrolle. Für Betroffene bedeutet dies ein erhebliches Risiko – bis hin zum vollständigen Verlust eingesetzter Gelder oder zum Missbrauch persönlicher Daten.

Die Warnung stützt sich auf § 37 Absatz 4 des Kreditwesengesetzes (KWG). Ob ein Unternehmen tatsächlich über eine BaFin-Erlaubnis verfügt, lässt sich über die öffentlich zugängliche Unternehmensdatenbank der BaFin überprüfen.

Der aktuelle Fall zeigt erneut, wie professionell und vielschichtig Anlage- und Kreditbetrug inzwischen organisiert ist: bekannte Markennamen, manipulierte Rufnummern und scheinbar seriöse Festgeldangebote greifen ineinander. Die klare Botschaft der Finanzaufsicht lautet daher: Misstrauen ist geboten, insbesondere bei unaufgeforderten Angeboten, selbst wenn sie auf den ersten Blick glaubwürdig erscheinen.

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