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Vorläufige Insolvenzverwaltung für iplan Gesellschaft Beratender Ingenieure mbH

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Aktenzeichen: 3605 IN 226/26

Im Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der iplan Gesellschaft Beratender Ingenieure mbH, Berlin, hat das Amtsgericht Charlottenburg am 15.01.2026 um 10:00 Uhr Sicherungsmaßnahmen nach §§ 21, 22 InsO angeordnet.

Zur Verhinderung nachteiliger Veränderungen der Vermögenslage wurden Zwangsvollstreckungsmaßnahmen – soweit sie nicht unbewegliche Gegenstände betreffen – untersagt bzw. bereits begonnene Maßnahmen eingestellt.

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Martin Kuhl, Düsseldorfer Straße 38, 10707 Berlin, bestellt. Verfügungen der Schuldnerin sind nur noch mit seiner Zustimmung wirksam. Die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis über Bankkonten und Außenstände ist auf den vorläufigen Insolvenzverwalter übergegangen; Drittschuldner dürfen nur noch an ihn leisten.

Der vorläufige Insolvenzverwalter ist zudem befugt, Sonderkonten zu eröffnen, Forderungen einzuziehen sowie Geschäftsräume zu betreten und Einsicht in Bücher und Unterlagen zu nehmen. Er hat zu prüfen, ob das Vermögen der Schuldnerin die Kosten des Insolvenzverfahrens deckt.

Gegen den Beschluss kann binnen zwei Wochen sofortige Beschwerde beim Amtsgericht Charlottenburg eingelegt werden.

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