Aktenzeichen: 660 IN 120/25
Das Amtsgericht Potsdam hat den Antrag der Gletscherkönig Feinkost Verwaltungsgesellschaft m.b.H., Potsdam, auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen mit Beschluss vom 14.01.2026 mangels Masse abgewiesen.
Damit wird kein Insolvenzverfahren eröffnet, da das vorhandene Vermögen die Kosten des Verfahrens nicht deckt (§ 26 InsO).
Gegen die Entscheidung kann binnen zwei Wochen sofortige Beschwerde beim Amtsgericht Potsdam eingelegt werden. Die Frist beginnt mit der Verkündung, Zustellung oder der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung.