Aktenzeichen 109 IN 72/25
Das Amtsgericht Saarbrücken, Außenstelle Sulzbach, hat im Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der I.W.B. Beteiligungs GmbH mit Sitz in der Zeppelinstraße 10 in 66557 Illingen den Insolvenzantrag der Gesellschaft zurückgewiesen. Die Entscheidung erging mit Beschluss vom 05.01.2026 und betrifft den von der Schuldnerin selbst am 20.11.2025 eingereichten Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens.
Die I.W.B. Beteiligungs GmbH ist im Handelsregister des Amtsgerichts Saarbrücken unter der Nummer HRB 15610 eingetragen und wird gesetzlich durch ihre Geschäftsführer Volker Schäfer und Christof Simmet vertreten. Nach eingehender Prüfung der wirtschaftlichen Verhältnisse gelangte das Insolvenzgericht zu dem Ergebnis, dass das vorhandene Vermögen nicht ausreicht, um die Kosten eines Insolvenzverfahrens zu decken. Aus diesem Grund wurde der Antrag gemäß den insolvenzrechtlichen Vorschriften mangels Masse abgewiesen.
Mit dieser Entscheidung endet das Verfahren bereits im Stadium der Insolvenzeröffnung. Eine förmliche Durchführung des Insolvenzverfahrens findet nicht statt, da die finanzielle Grundlage hierfür fehlt. Für Gläubiger bedeutet dies, dass keine gemeinschaftliche Befriedigung im Rahmen eines Insolvenzverfahrens erfolgen kann und Ansprüche gegebenenfalls außerhalb des Insolvenzrechts geltend zu machen sind.
Das Gericht hat zugleich darauf hingewiesen, dass gegen den Beschluss das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde zulässig ist. Dieses steht der Antragstellerin sowie allen Personen zu, deren Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Beschwerde ist innerhalb einer Frist von zwei Wochen beim Amtsgericht Saarbrücken einzulegen, wobei der Fristlauf mit der Verkündung oder Zustellung des Beschlusses beginnt. Der Beschluss vom 05.01.2026 markiert damit den vorläufigen Abschluss des Insolvenzverfahrens der I.W.B. Beteiligungs GmbH ohne Eröffnung eines Insolvenzverfahrens.