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Vorläufige Insolvenzverwaltung bei der Schlink Grundbesitz UG angeordnet

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Im Verfahren mit dem Aktenzeichen 3 IN 256/25 hat das Amtsgericht Landau in der Pfalz kurz vor dem Jahreswechsel einen bedeutsamen Schritt im Insolvenzantragsverfahren gegen die Schlink Grundbesitz UG vorgenommen. Mit Beschluss vom 23. Dezember 2025 ordnete das Insolvenzgericht die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Gesellschaft an und verhängte zugleich ein allgemeines Verfügungsverbot. Damit steht das Unternehmen mit Sitz im Industriering 12 in Edenkoben unter strenger gerichtlicher Aufsicht.

Die Schlink Grundbesitz UG ist als haftungsbeschränkte Unternehmergesellschaft im Handelsregister des Amtsgerichts Landau in der Pfalz unter HRB 31105 eingetragen und wird von ihrem Geschäftsführer Fabian Schlink vertreten. Hintergrund der gerichtlichen Entscheidung ist ein Insolvenzantrag, der eine umfassende Sicherung der Vermögenswerte erforderlich machte, um mögliche Nachteile für Gläubiger zu verhindern.

Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin bestellte das Gericht Rechtsanwältin Mechthild Greve von der Kanzlei LIESER Rechtsanwälte Partnerschaft mbH mit Sitz in Koblenz. Ihr obliegt nun die Aufgabe, das Vermögen der Gesellschaft zu sichern, die wirtschaftliche Lage zu prüfen und einen Überblick über bestehende Forderungen und Verbindlichkeiten zu gewinnen. Mit der Anordnung des allgemeinen Verfügungsverbots ist es der Schuldnerin untersagt, ohne Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin über ihr Vermögen zu verfügen.

Darüber hinaus richtete das Gericht eine klare Aufforderung an die Schuldner der Gesellschaft. Zahlungen dürfen nur noch unter Beachtung des gerichtlichen Beschlusses erfolgen, um sicherzustellen, dass finanzielle Mittel nicht am Insolvenzverfahren vorbei verwendet werden. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Mit der Anordnung der vorläufigen Insolvenzverwaltung ist das Verfahren in eine entscheidende Phase eingetreten. In den kommenden Wochen wird sich zeigen, ob die wirtschaftliche Situation der Schlink Grundbesitz UG eine Eröffnung des Insolvenzverfahrens erfordert oder ob sich andere Lösungen abzeichnen.

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