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Vorläufige Insolvenzverwaltung über die G E T Gesellschaft für Energietechnik mbH angeordnet

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Unter dem Aktenzeichen 10 IN 110/25 hat das Amtsgericht Vechta am 18.12.2025 um 15:00 Uhr im Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der G E T Gesellschaft für Energietechnik mbH eine Anordnung zur vorläufigen Verwaltung des Vermögens getroffen. Die Gesellschaft mit Sitz am Alten Flugplatz 27 in 49377 Vechta ist im Handelsregister des Amtsgerichts Oldenburg unter der Nummer HRB 112090 eingetragen und wird gemeinschaftlich durch die Geschäftsführer Ferdinand Rüffert, Ilona Rüffert und Nico Rüffert vertreten.

Mit dem gerichtlichen Beschluss wurde zur Sicherung der Vermögenswerte der Antragsgegnerin und zur Wahrung der Interessen der Gläubiger die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet. Seit diesem Zeitpunkt sind sämtliche Verfügungen der Gesellschaft über ihr Vermögen nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam, wodurch die wirtschaftliche Handlungsfreiheit des Unternehmens erheblich eingeschränkt wurde.

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellte das Gericht Rechtsanwalt Yorck Eymelt mit Kanzleisitz in der Kirchstraße 36 in 48282 Emsdetten. Ihm obliegt fortan die Aufgabe, die Vermögenslage der Gesellschaft zu überwachen und zu sichern. In diesem Zusammenhang wurden auch die Schuldner der G E T Gesellschaft für Energietechnik mbH ausdrücklich aufgefordert, Leistungen nur noch unter Beachtung des gerichtlichen Beschlusses zu erbringen, um eine geordnete Verwaltung und Sicherung der Insolvenzmasse zu gewährleisten.

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Gegen die Entscheidung steht der Antragsgegnerin das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde offen. Darüber hinaus können auch Gläubiger eine sofortige Beschwerde einlegen, sofern sie das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung eines Hauptinsolvenzverfahrens rügen. Die Entscheidung des Amtsgerichts Vechta markiert einen entscheidenden Schritt im weiteren Verlauf des Insolvenzantragsverfahrens und bildet die Grundlage für die folgenden insolvenzrechtlichen Prüfungen und Maßnahmen.

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