Aktenzeichen: 1507 IN 633/25
Das Amtsgericht München hat im Rahmen eines Insolvenzantragsverfahrens eine bedeutsame Entscheidung über das Vermögen der 6B47 N No 57 GmbH getroffen. Die Gesellschaft mit Sitz in der Nördlichen Münchner Straße 47 in 82031 Grünwald, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts München unter der Nummer HRB 244200, wurde durch ihren Geschäftsführer Christian Wolfgang Mayer vertreten.
Am 12. Dezember 2025 um 15:20 Uhr ordnete das Insolvenzgericht eine einschneidende Maßnahme an: Ein allgemeines Verfügungsverbot wurde verhängt, um das Vermögen der Schuldnerin vor nachteiligen Veränderungen zu schützen. Diese Maßnahme ist im § 21 Absatz 2 Satz 1 Nummer 2 Alternative 1 der Insolvenzordnung verankert und bedeutet, dass der Schuldnerin ab diesem Zeitpunkt sämtliche Verfügungen über ihr Vermögen untersagt sind. Dazu zählen auch Maßnahmen wie das Einziehen offener Forderungen.
In der Folge dürfen Drittschuldner nicht mehr an die Schuldnerin selbst leisten. Stattdessen geht die vollständige Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis gemäß § 22 Absatz 1 Satz 1 InsO auf den bereits zuvor bestellten vorläufigen Insolvenzverwalter über. Hierbei handelt es sich um Rechtsanwalt Rolf Pohlmann, mit Kanzleisitz am Unteren Anger 3 in 80331 München.
Diese Maßnahme unterstreicht die ernste finanzielle Lage der Gesellschaft und dient dem Schutz der Gläubigerinteressen, um das Schuldnervermögen in geordneten Bahnen zu sichern. Sie stellt einen wichtigen Zwischenschritt im Insolvenzverfahren dar, bevor gegebenenfalls die endgültige Eröffnung des Verfahrens erfolgt.
Gegen den Beschluss kann binnen zwei Wochen sofortige Beschwerde eingelegt werden. Maßgeblich für den Fristbeginn ist die Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung der Entscheidung, wobei das frühere Ereignis den Ausschlag gibt. Auch auf die besonderen Anforderungen für elektronische Einreichungen wird in der ausführlichen Rechtsbehelfsbelehrung hingewiesen. Die Einreichung per einfacher E-Mail reicht nicht aus, vielmehr ist eine qualifizierte elektronische Signatur oder die Nutzung sicherer Übermittlungswege erforderlich.
Die Entscheidung des Amtsgerichts München stellt einen entscheidenden Wendepunkt im Schicksal der 6B47 N No 57 GmbH dar, deren wirtschaftlicher Kurs nun unter gerichtlicher Aufsicht einer genauen Prüfung unterzogen wird.