Die BaFin warnt eindringlich vor betrügerischen Aktivitäten rund um die Bezeichnung „DZ-72“ sowie vor Angeboten in WhatsApp-Gruppen wie „Point72 Investoren-Gruppe361“. Nach Angaben der Aufsicht besteht der Verdacht, dass die unbekannten Betreiber dort ohne die notwendige Erlaubnis Finanz- und Wertpapierdienstleistungen anbieten. Die Verantwortlichen werden nicht von der BaFin beaufsichtigt, sind nicht mit der DZ-Bank verbunden und haben keinerlei Bezug zum US-Finanzunternehmen Point72 Asset Management. Die BaFin spricht ausdrücklich von einem Identitätsmissbrauch zulasten beider Institute.
Besonders kritisch bewertet die Aufsicht die parallel auftretende App „DZ-72“, über die Anleger Zugang zu angeblichen Handelsmöglichkeiten erhalten sollen. Weder die App noch die damit verbundenen Angebote stammen von einem lizenzierten Finanzdienstleister.
Aus anderen, vergleichbaren Betrugsfällen ist ein typischer Ablauf bekannt, der sich auch hier abzeichnet. Zunächst starten die Betreiber der Masche ihre Aktivitäten über soziale Medien, indem sie mit Anzeigen für kostenlose Aktienempfehlungen oder angebliches Börsenwissen werben. Dabei nutzen sie häufig Namen bekannter Finanzexperten oder geben vor, mit regulierten Instituten zusammenzuarbeiten. Interessierte Personen werden anschließend aufgefordert, über WhatsApp oder Telegram in Kontakt zu treten und einer geschlossenen Gruppe beizutreten.
In diesen Gruppen gibt sich ein vermeintlicher Finanz- oder Wirtschaftsexperte als Mentor aus. Unterstützt von einer angeblichen Assistenz moderiert er die Chats, beantwortet persönliche Fragen und vermittelt zunächst grundlegende oder scheinbar professionelle Inhalte zu Finanzthemen. Durch regelmäßige Seminare, Chatbetreuung und direkte Ansprache wird über Wochen hinweg Vertrauen aufgebaut.
Anschließend präsentieren die Initiatoren ein angeblich innovatives Finanzsystem, mit dem hohe Gewinne erzielt werden könnten. Häufig wird zusätzlich ein eigener Krypto-Token beworben, der „vorbörslich“ verfügbar sei. Um die Glaubwürdigkeit zu steigern, werden tägliche Check-Ins, Gewinnspiele oder Bonusaktionen genutzt, bei denen Krypto- oder Sachwerte als Belohnung in Aussicht gestellt werden.
Früher oder später werden die Gruppenmitglieder aufgefordert, sich auf einer externen Handelsplattform, einem eigenen Handelsprogramm oder der betrügerischen App anzumelden. Es wird oft suggeriert, dass der Zugang limitiert sei und nur ausgewählten Personen zur Verfügung stehe. Häufig bieten die Initiatoren eine „Testphase“ an, für die sie kleine Beträge bereitstellen. Auch Testauszahlungen kleiner Summen sind möglich – ein typisches Mittel, um Vertrauen aufzubauen.
Doch sobald höhere Summen eingezahlt werden – meist über ausländische Bankkonten oder als Kryptowertzahlung – steigt der Druck erheblich. Es werden zusätzliche Einzahlungen gefordert, vermeintliche Bonuschancen beworben oder Fristen gesetzt. Eine Auszahlung des Guthabens wird dann erschwert, an Bedingungen geknüpft oder vollständig verweigert. Gleichzeitig ändern sich oft die URLs der Plattformen, um Spuren zu verwischen und Beschwerden zu erschweren.
Die BaFin weist darauf hin, dass jede Person oder jedes Unternehmen, das in Deutschland Finanz-, Wertpapier- oder Kryptodienstleistungen anbietet, eine Erlaubnis benötigt. Viele dieser unseriösen Anbieter handeln jedoch ohne Lizenz. Anlegerinnen und Anleger können in der Unternehmensdatenbank der BaFin prüfen, ob ein Unternehmen reguliert ist.
Die Warnung der Aufsicht stützt sich auf § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz (KWG), der die BaFin verpflichtet, die Öffentlichkeit vor nicht genehmigten Finanzdienstleistungen zu schützen. Anleger sollten bei solchen Angeboten größte Vorsicht walten lassen, niemals unter Druck einzahlen und im Zweifel rechtliche Beratung oder Hilfe bei Verbraucherzentralen suchen.