Aktenzeichen: 502 IN 184/25
Im Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der Edsen Invest Holding GmbH (HRB 96469), Hoffeldstraße 104 in Düsseldorf, vertreten durch Geschäftsführer Marius Edsen, hat das Amtsgericht Düsseldorf am 30. November 2025 den von der Gesellschaft selbst gestellten Eröffnungsantrag abgewiesen.
Ursprünglich war die Entscheidung als „mangels Masse abgewiesen“ veröffentlicht worden. Diese Mitteilung hat das Gericht am 1. Dezember 2025 ausdrücklich korrigiert:
Der Insolvenzantrag wurde nicht wegen fehlender Masse, sondern als unzulässig abgewiesen.
Damit stellt das Gericht klar, dass die Ablehnung nicht auf wirtschaftlicher Unzureichendheit beruht, sondern darauf, dass der Antrag rechtlich nicht den Anforderungen entsprach – etwa wegen formaler Mängel, fehlender Unterlagen oder anderer Zulässigkeitsvoraussetzungen.