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Staatsanwaltschaft Hagen

qimono / Pixabay

Staatsanwaltschaft Hagen

600 Js 936/​23

Ermittlungsverfahren gegen Riad Feka und Arjanit Murtezi wegen gewerbsmäßigem Bandenbetrug

Mitteilung an Verletzte gemäß § 459i Abs. 1 StPO

Mit Urteil vom 12.08.2024 hat das Landgericht Hagen – Az.52 KLs 1/​24 – die Einziehung eines Betrages von 135.085,00 Euro als Wertersatz des Taterlangten gegen Riad Feka angeordnet und gesamtschuldnerisch auch in Höhe von 30.895,00 Euro gegen Arjanit Murtezi.

Die Entscheidung ist nunmehr rechtskräftig.

Dem Urteil liegt folgender Sachverhalt zugrunde:

In der Zeit vom 30.11.2022 bis zum 18.08.2023 haben die Verurteilten sich telefonisch als Bankmitarbeiter ausgegeben und Personen durch Vorspiegelung falscher Tatsachen dazu veranlasst, Überweisungen auf Konten vorzunehmen, auf die Sie Zugriff hatten. Die Geschädigten wurden dabei Glauben gemacht, durch die Angabe von TANS oder Passwörtern den Zugriff Dritter auf Ihr Konto verhindern zu können. Genau das Gegenteil war der Fall.

Die Staatsanwaltschaft ist nunmehr gehalten, die Einziehungsentscheidung zu vollstrecken. Soweit bislang Sicherungsmaßnahmen nicht durchgeführt worden bzw. erfolglos geblieben sind, schließt dies die zukünftige Durchsetzung der Einziehungsanordnung mittels Zwang bzw. aufgrund freiwilliger Leistungen der Betroffenen nicht aus.

Über Ihre gesetzlich normierten Möglichkeiten, eine Entschädigung in Höhe des Wertes des Taterlangten zu erlangen, möchte ich Sie hiermit in Kenntnis setzen.

Hierzu müssen gemäß § 459j/​k Abs. 1 StPO innerhalb einer Frist von sechs Monaten nach Veröffentlichung dieser Mitteilung bei der Staatsanwaltschaft Hagen unter o.a. Aktenzeichen Entschädigungsansprüche angemeldet werden.

Wird die sechsmonatige Anmeldefrist verabsäumt, ist eine Entschädigung gleichwohl möglich. Allerdings muss dann ein vollstreckbarer zivilrechtlicher Titel, aus dem sich der geltend gemachte Anspruch ergibt, vorgelegt oder die Fristversäumnis gemäß §§ 44 und 45 StPO i. V. m. § 459j/​k Abs. 4 StPO hinreichend entschuldigt werden.

 

Rechtspflegerin

 

 

Hinweis:

Diese Veröffentlichung ist eine Übernahme aus dem Bundesanzeiger. Sobald wir Kenntnis davon erhalten, dass dieser Eintrag gelöscht wurde, löschen wir diesen Eintrag natürlich auch inklusive Google-Cache-Antragslöschung. Wir verweisen auch auf unser Impressum.

 

 

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